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Hallo zusammen, kann mir jemand geschwärzt das Dokument zeigen, welches beim Leasing den Herstelleranteil BAFA für einen Smart #1 Pro zeigt? Vielen Dank im Voraus. VG Flo
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Da ich keinen Leasingvertrag in in meiner Altersgruppe mehr erhalte (Schufa 99,22% und Anzahlung von 30.000€), musste ich leider "Barkauf" wählen. Dann ist die BAFA Prämie schon ein wichtiges Argument, den Preis überhaupt bezahlbar zu halten. Ich habe mein Fahrzeug Anfang Oktober erhalten und warte seit dem auf das Bundesamt und deren Zahlung - sollte wohl noch klappen.
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(Zitat von MAnu) Barkauf ja, Leasing nein
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…modernisierungen haben wird. Kann ich mich da auf eine Förderzusage noch verlassen, wenn ich das Projekt noch nicht angefangen habe? Da reden wir über noch deutliich höhere Summen. Hoffen muß man wohl in erster Linie auf Kulanz der Hersteller und Leasinggeber. Wenn die jede Menge stornierte, bereits produzirte Fahrzeuge auf Halde haben, ist ihnen auch nicht gedient. Zu den derzetigen Listenpreisen wird die keiner ohne Förderung kaufen (washalb ich auch annehme, dass die Listenpreise sinken werden
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(Zitat von CN9) Sorry, das ist Quark. Was meinst du mit letzterem - ist dein Vater nicht (mehr) geschäftsfähig? der Vertrag nichtig deswegen?
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…gen wir, mindestens bis Mitte des Jahres 24 ausreichen wird, selbst wenn es einen unvorhersehbaren Ansturm auf Elektrofahrzeuge geben sollte. Ich bin mindestens dafür, dass alle mit einer erfolgreichen Bestellung noch in die Gunst der Bafa-Förderung kommen können sollten. Die Voraussetzung, das Fzg. angemeldet zu haben, war seit September 2023 ohnehin etwas überzogen. EDIT: Glück im Unglück, der Vater hat selbst bestellt, das heißt, er sollte noch bequem vom Leasing…
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(Zitat von Angus) Du hast auch als Privatperson abgeschlossen? Interessant das es hier mehrere Varianten gibt.
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Bei mir steht das so da: Du erhältst hiermit die Bestätigung, dass das e-Signaturverfahren erfolgreich war.Nach Abschluss der finalen Prüfung erhältst du den von uns gegengezeichneten Leasingvertrag per Post zugeschickt bzw. ein Vertragsannahmeschreiben per E-Mail. Alle Informationen zu deinem Leasingantrag findest du jederzeit online unter folgendem Link.
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(Zitat von Pepe482) Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung in dieser Sache, ich meine etwas in dieser Richtung hier schon gelesen zu haben.
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(Zitat von O-Zylinder) dieses Schreiben habe ich auch erhalten. Sogar als erstes. 10 Min später der Zweizeiler von Ald mit dem Betreff: „Annahme Leasingvertrag“. Und hier stelle ich mir jetzt die Frage. Wäre ich ein Gewerbekunde, wäre die Mail ja seitens Ald ausreichend. Als Privatkunde nicht. Somit bin ich der gleichen Meinung wie du es bist.
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…ch) Schön das wir dich als Kunden gewinnen konnten! Als Privatkunde erhältst du von uns nach der finalen Prüfung einen gegengezeichneten Leasingvertrag per Post, als Gewerbekunde ein Vertragsannahmeschreiben per Email. Das heisst für mich: Der Vertrag gilt erst nach der finalen Prüfung, für mich als Kunden also wenn ich von dem Ergebnis der finalen Prüfung Kenntnis habe, sprich ich den gegengezeichneten Leasing…
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Bei mir das selbe, ich hätte Montag alles beantragt. Da bleibt jetzt eig nur noch zu hoffen, dass sie so viel Gegenwind bekommen, und sie eventuell zurück rudern (wär auch nicht das erste Mal), oder ein evtl. Entgegenkommen seitens SMART. Ansonsten hilft es nichts. Ist dann eben ein teures Leasing...
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(Zitat von Pepe482) Das du nicht mehr widerrufen kannst. Der Wegfall der Bafa hat mit dem abgeschossen Leasingvertrag leider nichts zutun. Da schon immer unverbindlich Da hast du jetzt leider echt Pech.
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Ich habe irgendwo gelesen das private Personen den Vertrag per Post zugesendet bekommen. Ich habe lediglich einen Zweizeiler per Mail (einen Tag nach meiner Vertragsunterzeichnung) mit dem Betreff: „Annahme Leasingvertrag“ erhalten. Nichts per Post und auch keine weiteren Infos etc. Was bedeutet das, wenn ich widerrufen möchte? Das ganze ist jetzt 6 Wochen her.
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(Zitat von cmdrfletcher) Kommt auf die Art der Bestellung an. Leasing, ab Annahme des Leasingvertrags 14 Tage, Online Kauf 14 Tage nach Erhalt der Ware.
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Ich habe noch keinen bestätigten Leasingvertrag. Wenn es kein Entgegenkommen gibt werde ich den Vertrag nach erhalt widerrufen und dann darauf hoffen das es später Bewegung gibt wenn die Wagen auf Halde stehen.
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…g ohne weitere Mahnung automatisch eintritt). Habe jetzt die Smart-Verträge nicht so im Detail im Kopf, glaube aber kaum, dass Smart so was in den Bedingungen hat. Widerruf (falls Du gekauft hast, bei Leasing gelten die 14 Tage ab Bestätigung des Leasingvertrags, bei Kauf sind es zwei Wochen nach Auslieferung) ist natürlich eine Variante. Kömnte mir aber auch vorstellen, dass man den Käufern, die in gutem Glauben auf die BAFA-Prämie den Vertrag abgeschlossen haben und jetzt mit Widerruf drohen, e…
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…i3 derzeit als einziges Auto fehlt und außer dem FWD (scheinbar) wenig, was uns ärgern würde, derzeit erfüllen das nur ein paar heimische Fahrzeuge 20k€ darüber, dann kann ich mit dem FWD leben. Aber 2024 schon ID2 war wohl nur Wunschdenken bzw. ein Aufruf von CM, wenn der erst 2025 offiziell rauskommt und dann 2026 vor der Tür, ist arg spät. Man könnte die Zeit bis dahin ja mit Leasing…
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(Zitat von Angus) Das gilt ausschließlich für Privatkunden Leasing bzw. da genauer gesagt ab Bestätigung durch ALD. Privatekunden Kauf -> 14 Tage ab Erhalt der Ware Gewerblich -> nix
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Die Frist beginnt mit Erhalt des Bestätigungsschreibens des Leasingvertrags. Das war in meinem Fall ca 4 Tage nach der Bestellung. Ich habe z.b am 23.11 bestellt. Am 27.11 ist die Bestätigung per Mail gekommen. Somit ist meine Frist zum 11.12 ausgelaufen.