Abkürzung für KundenDienstMaßnahme
Beiträge von crazyblack
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Mit Vermutungen ist es immer so eine Sache.
Der Käufer eines Fahrzeuges ist, nach derzeitiger Rechtslage, bei Rückabwicklung des Kaufvertrages, nicht verpflichtet, dieses an den Verkäufer zurück zu liefern. Der Verkäufer muss es an dem Ort abholen, an dem es sich vertragsgemäß befindet. Bei der Einigung auf einen anderen Ort, muss der Verkäufer die Verbringungskosten erstatten.
Aber wir hatten das ja auch schon bei den fruchtlosen Aufwendungen
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Das ist aber eigentlich normal.
Das wäre aus meiner Sicht normal, wenn ich beim Autohaus gekauft hätte. Ich habe aber bei der Smart Europe GmbH gekauft. An die muss das Fahrzeug zurück. Da wäre es eigentlich egal, welcher Service Partner es entgegen nimmt.
Aber Smart scheint Geld zu haben. Müssen sie halt die Kosten der Rücklieferung auch noch bezahlen.
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Bis jetzt gibt es von Smart zu der Nutzungsentschädigung noch keine Aussage. Ich habe allerdings bereits eine detaillierte Forderungsberechnung an Smart gesendet. Als Gesamtlaufleistung habe ich dabei, gestützt auf mehrere OLG Urteile, 350.000 km angenommen. Mein Smart war ein Barkauf. Da ist auch der entgangene Zinsgewinn ein Thema. Hier habe ich, als Kompromiss, 5% p.a. gefordert.
Bin entspannt. Wenn es nicht passt, wird ein Richter/-in entscheiden.
Mein Kauf war gewerblich. Hier hat Smart in den AGB einige Einschränkungen eingebaut. Andererseits wurden bei Kauf keine AGB mitgesendet. Insofern gilt es noch zu klären, welche AGB im Januar 2023 galten und ob diese Einschränkungen dort bereits vereinbart waren. Abgesehen davon, werde ich diese Einschränkungen so nicht akzeptieren. Wir werden sehen, was geschieht. Die Einschränkungen sind 0,67% des KP pro 1.000 km und der Betrag der Erstattung ist nicht höher, als der Zeitwert.
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@docMichael
Wie ist denn der Sachstand bei deiner Rückabwicklung?
Bei mir ist es jetzt soweit, dass ich das Fahrzeug abgeben soll. Leider besteht Smart darauf, dass das beim ca. 460 km entfernten Smart Partner geschehen soll, der das Fahrzeug damals ausgeliefert hat. Na-ja, müssen Sie halt diese Kosten auch noch tragen.
Ein Bild mit aktuellem km-Stand sollte ich Ihnen auch vorab schicken. Bin gespannt, wie es weiter geht. Zügige Bearbeitung nenne ich das Ganze jedenfalls nicht.
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Welches Teil hat denn gefehlt?
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Meiner hatte das Update ganz zu Beginn geladen, aber nicht installiert. War das erste Mal, dass ein Update bei mir nicht installiert wurde. Bisher, trotz mehrmaliger Anrufe bei Smart, hat er es noch nicht wieder geladen. Bin aber auch gar nicht scharf drauf. Bei mir funktioniert alles. Insofern bietet es keine Verbesserung und ich fahre erstmal mit der 1.3.2 weiter.
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Nein, geht beim Smart nicht, da es über Bluetooth läuft.
Handyakku leer, leider verloren...War ja meine Antwort
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Im Video war aber der Handyakku leer und der physische Schlüssel nicht vor Ort. Völlig anderes Szenario.
Die Frage war, kann man, wie bei der E-Klasse, mit leerem Handyakku den Smart noch öffnen und fahren. Beim Mercedes geht es, weil Apple noch etwas Akkukapazität für NFC zurück hält.
Es war nicht von einer leeren Batterie im Puk die Rede.
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Ich finde den Spurwechselassistenten super. Funktioniert bei mir sehr gut. Bei Kauf war der für mich überhaupt nicht relevant, jetzt liebe ich ihn.
Total cool, wenn man nur durch Tipp-Blinken die Spuren hin- und her wechseln kann.