Bis jetzt gibt es von Smart zu der Nutzungsentschädigung noch keine Aussage. Ich habe allerdings bereits eine detaillierte Forderungsberechnung an Smart gesendet. Als Gesamtlaufleistung habe ich dabei, gestützt auf mehrere OLG Urteile, 350.000 km angenommen. Mein Smart war ein Barkauf. Da ist auch der entgangene Zinsgewinn ein Thema. Hier habe ich, als Kompromiss, 5% p.a. gefordert.
Bin entspannt. Wenn es nicht passt, wird ein Richter/-in entscheiden.
Mein Kauf war gewerblich. Hier hat Smart in den AGB einige Einschränkungen eingebaut. Andererseits wurden bei Kauf keine AGB mitgesendet. Insofern gilt es noch zu klären, welche AGB im Januar 2023 galten und ob diese Einschränkungen dort bereits vereinbart waren. Abgesehen davon, werde ich diese Einschränkungen so nicht akzeptieren. Wir werden sehen, was geschieht. Die Einschränkungen sind 0,67% des KP pro 1.000 km und der Betrag der Erstattung ist nicht höher, als der Zeitwert.