Beiträge von Buchonia

    ja die Zulassung geht nur wenn die Mietsonderzahlung bezahlt wurde.
    Das hat Smart auch heut per serienmail an Gewerbekunden kundgetan ( Auf der Rechnung etc. steht nix davon, sondern nur ein Zahlungsziel nach Fahrzeugübergabe !).


    Ich wüsste halt nur gerne wann und ob mein Fahrzeug in der Niederlassung ankommt bevor ich zahle und ab da dann Leasinggebühren/Versicherung zahlen darf...

    Ich kann nur mitteilen wie es in meinem Fall war.

    Habe bestellt, Rechnung Sonderzahlung direkt bezahlt, nach ca. 31 Tagen stand der # 1 bei Kunzmann, paar Tage später war die Zulassung abgeschlossen.


    Meine Vermutung der Zahlungseingang löst alles weiter aus ( Zulassung und Transport zum Händler)

    Das Datum mit dem Zaungsziel ist ein kaufmännischer Akt, trägt aber zur selbstverschuldeten Verzögerung bei wenn du den Zeitraum auch ausnutzt.


    Sehe auch keinen Sinn darin mit der Zahlung zu warten.

    Da wird von der Polizei nix mehr kommen.

    Die Versicherung hat dann Schaden anerkannt und begleicht den Schaden.

    Der Schädiger hat dir sonst keinen Schaden zugefügt, was anderes wäre es bei Körperverletzung. Liegt hier aber nicht vor.


    Thema Fahrerflucht, geht dich nix an. Evtl. als Zeuge da wird aber der Sachverhalt als solches schon reichen.


    Ich hätte so was vor vielen Jahren. Da ist mir einer betrunken ins abgestellte Auto gefahren und abgehauen, gab zum Glück Zeugen.

    Mein Schaden ( Totalschaden ) wurde beglichen und habe nie wieder was von gehört.

    Es zeigt sich, es ist möglich bei hoher Leidensfähigkeit.


    Wohnwagen über Alpen werde ich so vermutlich nie machen. Das ist eher was für die kurze Distanz, so bis 200 km.


    Erstaunlich ist aber, der Fahradträger auf der AHK mit Fahrrad macht sehr wenig aus. 👍

    Wer sich mit dem #1 eine Weile beschäftigt wird schnell feststellen, es ist schon lange alles gesagt und gefilmt.



    Erfreulich ist dabei es gibt keine Kritik, etwas jammern auf hohem Niveau bezüglich der Software.


    Wir werden sehen wie er sich im Langzeitbetrieb schlägt und da bin ich sehr zuversichtlich.

    Im Grunde ist der Zustand so wie er derzeit ist für den Kunden eine Zumutung.

    Die App ist im Betastatus und funktioniert nicht zuverlässig.

    Smart liefert keinen zweiten Schlüssel zum Auto, und hier liegt das Problem. Solange die App nicht zuverlässig funktioniert, gehört ein zweiter Schlüssel mit zur Auslieferung.


    Wenn da mehr drauf drängen erhöht sich evtl. der Druck um die App voran zu bringen.


    Ich weiß allerdings nicht ob es einen Rechtsanspruch auf zwei Schlüssel überhaupt gibt.

    Ich weiß nur, ich habe bisher zu allen Fahrzeugen zwei Schlüssel erhalten und warum sollte das beim #1 plötzlich anders sein.

    Ich hätte gern ein elektronisches Fahrtenbuch


    Was zumindest für die gewerbliche Nutzung von Vorteil ist.


    Datenübertragung auf die App und von da aus der anschließenden Ausdruck.


    Für nicht Gewerbekunden ist es zumindest interessant.


    Möglich ist es auf jeden Fall, die notwendigen Sensoren sind ja vorhanden.


    Der Aufwand das zu programmieren ist überschaubar, muss natürlich den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Aber auch die sind kein Hexenwerk.


    Thema Datenschutz: Aktive Einwilligung des Fahrers ist natürlich erforderlich. Wer das nicht will macht einfach nichts.


    Ansonsten bleibt, für den der es braucht nur der zusätzlichen Einbau.