Nochmal:
Eine Genehmigungspflicht für einen 22 kW Lader ist im Grunde lächerlich - einen 27 kW Durchlauferhitzer darf man ohne einbauen.
Daß der Elektriker die technischen Möglichkeiten einhält hat nichts mit einer Genehmigung durch den Netzbetreiber zu tun.
Also ich wäre da vorsichtig mit dem Durchlauferhitzer. Meines Wissens nach muss der auch genehmigt werden. Das steht aber in den TAB des Netzbetreibers. Das Netz muss ja entsprechend ausgebaut sein.