Ich würde bei einem Vorführwagen allerdings auch die 25% sehen wollen, zumal wohl jeder Tester den Brabus mindestens einmal fliegen lässt, was bekanntermaßen der Batterie nicht gut tut. Auch würde ich auf einer Messung des SOC eines bekannten Anbieters bestehen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Mit der Batterie ist richtig, allerdings dürfte nach der Logik kaum noch ein hochmotorisierter Verbrenner nach obigen Faustformeln (Wertverlust/Gebrauchtwagenpreis) berechnet werden.
Selbstverständlich gibt es dort wahre Liebhaberfahrzeuge (Warm- und Kaltfahren). Bei Vorführern unterstelle ich, dass dies nicht die Regel ist.
Habe es schon selbst gesehen, damals mit einem Audi A3 3.2-Liter wie der Verkäufer (von Audi) mit kaltem Motor durch die Ortschaft raste.
Es handelte sich um keinen klassischen Vorführer, sondern um einen normalen Gebrauchtwagen, der vom Autohaus selbst - also nicht im Kundenauftrag - angeboten wurde.
Hinterher hat er dann noch stolz vorführen wollen, wie die gesamte Fahrzeugchronologie IT-seitig abgebildet sei. Sah auch zunächst vielversprechend aus, für die damalige Zeit.
"Oh, was ist das denn hier? Da hat der Vorbesitzer ja mal einen größeren Frontschaden in unserem Hause in Stand setzen lassen. Das war ja eine richtig große Reparatur." War herrlich!
Er hat im Nachgang sogar noch einmal nachgefragt, wie es betreffend Kaufinteresse aussähe, hatte sich "natürlich" erledigt.
Will nur sagen, selbst dieser Punkt spricht meiner Wahrnehmung nach nicht dafür, dass ein BEV niedriger im Wiederverkauf anzusetzen ist, als ein Verbrenner.
Dort wirkt sich ein "unsachgemäßer" Umgang tendenziell noch negativer aus. Wobei, ich gebe dir recht, einen Batteriesatz außerhalb der 8 Jahre tauschen, möchte ich auch nicht.
Für das Geld könnte man bei einem Verbrenner schon wieder eine ganze Menge machen lassen.
Das Batteriezertifikat würde ich immer vor dem Verkauf erstellen lassen, um die Verhandlungsposition zu stärken.
Und umgekehrt auch, um dem potenziellen Käufer Transparenz zu bieten.