Beiträge von tANDi

    Es gab ein verdächtiges Geräusch auf der Autobahn, hatte mich zunächst noch gefreut, dass später bei einer flüchtigen Betrachtung vorne am Wagen nichts zu sehen war.

    (Da ich die Stelle ebenfalls nicht in Betracht gezogen hätte, habe ich vorne alles kontrolliert, inkl. Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite.)


    Kurze Zeit später fiel mir die Beschädigung am Kotflügel auf. Habe mich auch sehr gewundert, jedoch muss es dieses "Steinschlaggeräusch" gewesen sein.


    Vielleicht hat jemand von einer mittleren Fahrspur auf eine der rechteren Spuren gewechselt? Während ich eher links unterwegs war.

    Hier ist es teilweise 5-spurig je Fahrtrichtung. Und Verkehr ist hier meistens ohne Ende, daher auch die gut ausgebauten Autobahnen. ^^

    Danke!


    Werde morgen noch mal mit ihm sprechen, um genau diesen Punkt zu klären, wieso er überhaupt an die Innenseite muss.

    Er hatte sich den Schaden angesehen, und war sich des weiteren Vorgehens sehr sicher, daher auch nicht direkt nachgefragt (bin ja Laie).


    Ich kann mir allenfalls vorstellen, dass durch die mehreren kleinen Dellen (auf dem Bild nicht gut zu erkennen), dies zu seiner Einschätzung geführt hat.


    Werde dich und euch weiter auf Stand halten.

    Vielen Dank für eure Einschätzungen.


    Ja, die Bedenken kommen daher, da es bereits einen Besichtigungstermin bei einem Lackierer/Karosseriebauer gab.

    Der geschätzte Gesamtkostenrahmen liegt bei 250,- Euro.


    Er meinte allerdings, dass er das komplette "Dreieck" lackieren würde und sich einen Zugang von der Innenseite schaffen müsse.

    Hierbei könnten laut ihm Clipse beschädigt werden, die er ersetzen würde.


    Die Frage ist nun - sofern er obige Zertifizierungen hat - wäre es ein Fehler?

    Mir ist nicht klar, wie schwierig es ist, sich den Zugang zu schaffen. Vermutlich ist das Ausbeulen selbst bei Smart-Repair erforderlich, da es Dellen gibt.


    Denn Smart-Repair machen die grundsätzlich, er sagte auch bereits, dass das absoluter Kleinkram sei.

    Allerdings sprach er eben von dem erforderlichen Zugang, daher meine Gedanken bezüglich Garantie und evtl. sogar Bezug zum Hochvoltsystem!?


    Bitte um weitere Einschätzung von euch.

    Würdet ihr einen Steinschlag im Kotflügel (#1 auf der Beifahrerseite), bei dem von innen ausgebeult würde, in einer freien Lackiererei beheben lassen?

    Hinweis: Der Steinschlag befindet sich in dem kleinen Dreieck am Kotflügel, siehe Bild.


    Meine Sorgen: Ggf. Hochvoltsystem und Garantiebedingungen von Smart.


    Grundsätzlich:


    Der ausführende Lackierer müsste ja mindestens 1S geschult sein, zusätzlich muss mindestens ein Mitarbeiter mit 2S anwesend sein. Siehe:


    "Auch allgemeine Arbeiten ohne HV-Komponenten dürfen immer nur dann erfolgen, wenn auch eine Fachkundige Person der Stufe 2S (FHV) verfügbar ist,

    denn sie sind für Arbeiten an HV-Komponenten im spannungsfreien Zustand ausgebildet und qualifiziert."


    Quelle: Lackiererblatt (Artikel über Hochvoltfahrzeuge)

    So einfach ist das Ganze aber nicht, haben es hier selbst erlebt (mit Zulassungsdienst aus der Nachbarstadt mit einem Buchstaben vorne):

    Bei uns (3 Stellen) vorne belegt, sodann wäre die achte Stelle durch das E belegt.


    Da dies der hiesigen Stadt bekannt ist, dass es schwierig sein kann, überhaupt noch die vier nicht vorgegebenen Stellen zu belegen (so viele mögliche Kombinationen sind das nämlich gar nicht),

    entstehen uns hier wenig Probleme. => Das sehr schnelle und pfiffige Ordnungsamt macht hier bei uns keinen Stress diesbezüglich, da die Problematik (mögliche Kennzeichen begrenzt) bekannt ist.


    Fahre ich jetzt aber in eine Region wo dies anders bewertet wird, könnte es Ärger geben. Bisher war dies zum Glück nicht der Fall.


    Es soll laut Foren sogar Regionen geben, wo das E auf die neunte Stelle gelegt wurde, und vorne die Abstände verkleinert wurden.

    Entweder wird dann ebenfalls gepokert, oder die Abstände vorne dürfen ggf. komprimiert werden?


    Mir geht es aktuell nur darum, nicht immer vom einfachsten Fall auszugehen.


    In einer Region mit vorne 3 belegten Stellen und einer großen Einwohnerzahl kann es mitunter schwierig sein, überhaupt noch ein freies Kennzeichen zu finden.

    Das nenne ich unsolidarisch und nicht zu Ende gedacht und vermute, dass dies einer der Gründe sein wird, dass es irgendwann eine andere Lösung dafür geben wird.


    Gäbe es hier haufenweise freie Kennzeichen, hätten wir wahrscheinlich zumindest bei einem unserer E-Autos auch ein E.

    Der Nachbar hat eins ergattern können, mit seinem Hybrid. ^^ Kann mir ja eins zulosen lassen. Oder abkaufen. :D

    Viele Zulassungsstellen und Zulassungsdienstleister schnallen ja selber nicht mal, dass das E die achte Stelle im Kennzeichen ist.

    Aber Hauptsache unterstellen, dass alles ganz eindeutig und easy ist. Was für ein Blödsinn, ich sage nur Theorie und Praxis.


    Dann soll der Gesetzgeber klare Flagge zeigen, und es dürfen keine reinen E-Fahrzeuge mehr ohne E-Kennzeichen zugelassen werden, ganz easy!


    So, ist es doch einfach Murks, für alle Beteiligten!


    Theoretisch zahlt man am Schnelllader schön Geld fürs Laden und die Betreiber haben vllt. aufgrund des Wirrwarrs die falsche Beschilderung angebracht.

    Dann könnte man (theoretisch) beim Schnellladen an der Autobahn ein Knöllchen oder durch eine Meldung von einem freundlichen Mitbürger Ärger bekommen.

    Das soll die Intention vom Ladesäulenbetreiber gewesen sein? Oder könnte es vielleicht sein, dass er selber nicht genau wusste, welche Schilder dort eigtl. aufgestellt werden!?

    (Siehe auch Absatz 1 in diesem Beitrag.)

    Da kann ich dich beruhigen, habe nicht vor in Regelmäßigkeit gegen jeglichen Kummer juristisch vorzugehen.


    Mich stört einfach, dass die Regelung aus meiner Sicht nicht zu Ende gedacht ist.

    Wenn es in einigen Orten weniger Stellen auf dem Kennzeichen zur freien Verfügung gibt (bspw. 4 Stellen),

    so muss aus meiner Sicht auf Dauer eine andere Lösung her.

    Diese würde ich gerne forcieren, weiß aber nicht ganz, wie ich dies anstellen könnte.


    Daher jammerte ich hier etwas in diesem Thread herum. :)


    Ferner interessiert mich einfach, ob es eine Rechtsprechung hierzu gab.

    Wenn man mit dem Ordnungsamt in Dialog tritt, ist im Grunde doch klar, was die einem hierzu sagen.

    ("Lieber Friseur, brauche ich wirklich schon wieder einen neuen Haarschnitt!?")

    Ganz selten nerven deine Antworten tatsächlich auch mich. ;)


    Werde einfach weiterhin dafür Sorgen, kein Ticket zu bekommen.

    Beim Schnellladen auf Langstrecken befinde ich mich meist sowieso in der Nähe des Fahrzeugs.

    (Was im Fall der Fälle nichts bringt. Dann kostet der Wolf im Schafspelz halt noch etwas mehr.)


    In einigen Regionen hat man 6 Stellen für Wünsche, in anderen gerade noch 4.

    Finde die Regelung leicht unsolidarisch, aber wer bin ich schon. ^^

    Hier sind die teilweise auch beschildert, aber halt noch nie Probleme ohne 'E' gehabt.

    Ist bei uns hier auch so, vermutlich weil seitens hiesigem Ordnungsamt respektiert wird, dass schon mal vorne 3 Zeichen "blockiert" sind.

    (Nicht ganz ernst gemeint.)


    Richtig ist aber leider auch, dass es theoretisch zu Problemen kommen könnte.

    Bisher geht es mir genauso wie dir: Nie als Nachteil erleben müssen.


    Das Argument, "wenn doch sogar ein Kabel dranhängt", könnte vermutlich seitens "Kontrollinstitution" entkräftet werden,

    da es ja Autos mit Ladevorrichtung gibt, die kein E-Kennzeichen bekommen können (Grenze müsste >= 40 Km elektrische Reichweite sein, zumindest beim Hybrid).


    Im Zweifel würde ich gegen das Ticket vorgehen, weiß aber nicht, wie die Chancen da sind. Gab es diesbezüglich bereits Urteile?

    Einspruch beim Ordnungsamt selber soll wohl nicht ausreichen (Eindruck nach eigener Internetrecherche). Daher wäre die Rechtssprechung hierzu interessant.