... Wollte erst einmal Magnethalter und 3D Kennzeichen mach ich aber nachträglich...
Bezüglich Magnethalter bitte berücksichtigen und überdenken:
Fahrzeugzulassungsverordnung vom 15.02.2023
Dort: "(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei Wechselkennzeichen im Sinne des § 8 Absatz 1a sind der gemeinsame Kennzeichenteil und der fahrzeugbezogene Teil jeweils fest anzubringen. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite."
Hierzu wurde u. a. von der Autobild recherchiert, dass Magnethalter somit definitiv nicht mehr erlaubt sind.
Vollflächige Anbringung mittels Klett dagegen schon: Recherche der Autobild