Danke für die Kommentare. Aber das sind alles doch nur Einschätzungen. Oder haben sind erfahrene Juristen unter denen, die im Grunde die Flinte ins Korn schmeissen. Zu „Stand der Technik“: wie bereits gesagt, das ist ein fest definierter Begriff. Nicht das, was der jeweilige Anbieter kann, sondern das, was von Anderen unter diesem Begriff kommerziell (und nicht experimentell) angeboten wird. Der Begriff findet sich im Arbeits- und Unfallschutzrecht wieder.
Zu „Assistenzsystem“: Es geht hier nicht um nicht um Verantwortung, die setzt annähernd 100%iges Funktionieren voraus. Aber es geht um eine Funktionalität. Ist diese denn gegeben bei einer Quote von unter 50%?
Zu „grundsätzlich funktioniert es doch“: Die VZE ist keine Kamera mit Kabel dran. Die Software ist nicht irgendetwas on top, die gehört dazu und muss schon zum Zeitpunkt der Übergabe nachweisen, unter Alltagsbedingungen ihre Funktion erfüllen zu können.
Die Abschalteinrichtungsprozesse sollten da genug Hinweise liefern, ob Hersteller Funktionalitäten bewerben können, die nur unter von Ihnen dabei verschwiegenen Ideal- oder Lanorbedingungen funktionieren.
Es wäre kein Problem Eigenschaften und Funktionalitäten anzubieten, die erst in Zukunft Bestandteil der verkauften Ware werden. Aber das muss sicher klar kommuniziert werden. So wie Apple Carplay. Das Argument, beim ID Schiessmichtot hätte das auch erst nach Jahren funktioniert, tröstet uns vielleicht, spricht aber den Hersteller nicht frei. Ganz ehrlich: Wäre das ne Umweltschutz-Problematik, die Rechtsanwälte würden uns die Bude einrennen. Und auch die letzten hier im Forum davon überzeugen, dass man sich evtl. eingestehen muss, von smart über den Tisch gezogen zu werden. Da das schmerzt und evtl. Mühen erfordert, nimmt man allzugerne deren Argumentation auf. Rechtlich haltbar ist die sicher nicht so ohne Weiteres.