Und das mit den 135 € haben die in den Vertragsbedingungen stehen ?
Ansonsten nicht zulässig und selbst wenn es in den Vertragsbedingungen steht könnte ein Gericht das als überraschende AGB-Klausel sehen und verwerfen.
Haben noch nicht in aller Tiefe nachgeguckt, das hatten sie nur bei der Schadenmeldung direkt am Telefon gesagt. Haben vor ca. 6 Wochen den Kostenvoranschlag aus Bonn eingereicht und seit dem nichts mehr gehört. Mal abwarten bis die Scheibe kommt dauert es ja noch was!