1. Anhänger-Betrieb ohne ACC
2. Fahrradträger- Betrieb mit ACC
Der Unterschied war mir noch nicht bekannt.
Zu deiner Argumentation muss ich allerdings entgegnen, dass Anhänger über 750kg gebremst sein müssen. Diese Bremsen unterliegt rechtlichen Vorgaben, darunter auch der Verzögerung (wird bei der HU geprüft).
Allerdings habe ich heute bei der Probefahrt mal auf den Abstand bei einem Balken geachtet: Das scheint das absolute Minimum zu sein. Könnte man natürlich bei Anhängerbetrieb deaktivieren und nur drei Balken Abstand zulassen. Komplett deaktivieren finde ich übertrieben. Aber wahrscheinlich haben die Chinesen keine Anhänger.