[…] könnte der Verkäufer doch sagen, das Auto ist auf Grund der Zulassung für dich speziell individuell fertiggestellt worden ist und daher greift der Widerruf nicht mehr.
Bin jetzt kein Volljurist, meinem bisherigen Verständnis zu dem Thema nach jedoch ein klares Nein meinerseits. Das Fahrzeug wird ja durch die Zulassung kein individuelles Einzelstück sondern bleibt weiterhin ein nicht konfigurierbares Stück Massenware.
Zudem ist eine Zulassung ja Voraussetzung um das Fahrzeug/die Ware zu prüfen und auszuprobieren, also im Rahmen und im Sinne des Widerrufsrechts.
Noch eine kleine Sidenote: gäbe es diese Lücke hätte Tesla sie bisher bestimmt ausgenutzt *Duck und weg*