Da liegst Du falsch. ALLE meine Fahrzeuge (10 Stück an der Zahl) vor dem #1 hatten 2 Rückfahrleuchten.
Das ist kein Widerspruch. Nach aktueller EU- und damit auch deutscher Rechtslage (insbesondere gemäß EU-Regelung ECE Nr. 48) ist bei Pkw mindestens eine Rückfahrleuchte vorgeschrieben. Die meisten modernen Fahrzeuge besitzen allerdings zwei (symmetrische Anordnung), was ebenfalls zulässig ist.
Wichtig zu wissen:
- Mindestanzahl: 1 Rückfahrleuchte
- Maximalanzahl: 2 Rückfahrleuchten
https://www.lasiportal.de/wp-content/uploads/2016/01/J00268_Gesetzliche_Vorschriften_Master_out.pdf