Sorry, aber wieder schreibst du etwas was nicht stimmt. Dafür gibt es sogar ein Gerichtsurteil Az.: 28 U 140/15 vom Gericht Hamm. Es ist nur dann ein Neuwagen, wenn zwischen Produktion und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate dazwischen liegen. Sorry, aber bitte erst schlau machen und dann schreiben. Es ist das 2te Mal, dass von Dir falsche Tatsachen geschrieben werden. Nichts persönliches, aber ist halt nicht so toll, wenn Leute es lesen und danach handeln.
Sorry, aber dieses Urteil steht im Widerspruch zu dem Urteil, das "Andimp3" verlinkt hat, dort war es sogar nach 20 Monaten "Lagerhaft" noch ein Neuwagen. Sogar hier als Revisionsurteil.
Korrektur: Sehe gerade, dass dieses Urteil vom BGH inzwischen einkassiert wurde und dieses fragliche Auto bei einer Standzeit von 19 Monaten nicht mehr als Neuwagen anzusehen ist.
Ja, mein Gott, hier wurde hin- und her geurteilt.
Aber was hat das nun direkt mit den neuen Smarts zu tun? Die stehen doch bestimmt keine 12 Monate irgendwo rum. Also ist dies ein Nebenkriegsschauplatz. Meine falsche Aussage nehmen ich zurück und bedaure das außerordentlich.