Beiträge von Udomann

    Sorry, aber wieder schreibst du etwas was nicht stimmt. Dafür gibt es sogar ein Gerichtsurteil Az.: 28 U 140/15 vom Gericht Hamm. Es ist nur dann ein Neuwagen, wenn zwischen Produktion und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate dazwischen liegen. Sorry, aber bitte erst schlau machen und dann schreiben. Es ist das 2te Mal, dass von Dir falsche Tatsachen geschrieben werden. Nichts persönliches, aber ist halt nicht so toll, wenn Leute es lesen und danach handeln.

    Sorry, aber dieses Urteil steht im Widerspruch zu dem Urteil, das "Andimp3" verlinkt hat, dort war es sogar nach 20 Monaten "Lagerhaft" noch ein Neuwagen. Sogar hier als Revisionsurteil.

    Korrektur: Sehe gerade, dass dieses Urteil vom BGH inzwischen einkassiert wurde und dieses fragliche Auto bei einer Standzeit von 19 Monaten nicht mehr als Neuwagen anzusehen ist.

    Ja, mein Gott, hier wurde hin- und her geurteilt.


    Aber was hat das nun direkt mit den neuen Smarts zu tun? Die stehen doch bestimmt keine 12 Monate irgendwo rum. Also ist dies ein Nebenkriegsschauplatz. Meine falsche Aussage nehmen ich zurück und bedaure das außerordentlich.

    Das sehen die Gerichte aber anders - zum Beispiel der BGH schon in 2003:

    https://lexetius.com/2003,2935

    Nö, hast du dir dieses von dir verlinkte Urteil eigentlich durchgelesen und auch sachlich verstanden? Hier ging es um einen Lagerwagen, der noch niemals zuvor zugelassen worden war, den der Käufer nicht als Neuwagen sehen wollte, da er eben schon vor 20 Monaten gefertigt wurde. Da jedoch inzwischen die Bauserie nicht verändert wurde, bekam der Käufer dieses Auto eben als Neuwagen. Was nach Ansicht des Gerichtes auch völlig in Ordnung war, da das Auto vorher noch niemals zugelassen worden war, was meine Ansicht vollumfänglich bestätigt.

    Ich dachte, dass ein Neuwagen nur als Neuwagen gilt, wenn zwischen Produktionsdatum und Bestellung nicht mehr als 12 Monate vergangen sind und das Fahrzeug dem aktuellen Serienstand entspricht. Oder irre ich da?

    Smart verkauft die Fahrzeuge als Neuwagen ( ob das beim Leasingvertrag auch so über der Bestellung steht, weiß ich nicht). Selbst sagen sie jetzt, dass die älteren Fahrzeuge nicht dem aktuellen Serienstand entsprechen.

    Ein Neuwagen wird dadurch definiert, dass dieser erstmalig zum Verkehr zugelassen wird, egal wie alt das Auto in der Realität ist. Erfolgte die Erstzulassung, ist es ein Gebrauchtwagen, direkt ab Erteilung der Zulassung, egal, ob das Auto benutzt wurde oder nicht, egal, wann das produziert wurde.


    Steht ein Auto ein Jahr lang auf Halde und wird erst dann verkauft, ist es ein Neuwagen.

    Wurde ein fabrikneues Auto wegen was auch immer direkt nach der Produktion bzw. Anlieferung beim Händler, erstmalig zugelassen und gleich wieder abgemeldet, handelt es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug, nach Gesetzesdefinition. Hier lauern Gefahren bei einigen Versicherungen, die spezielle Rabatte geben, wenn ein Neuwagen versichert werden soll, manche stellen diese "Tageszulassungen" dem Neuwagen gleich, einige nicht.

    Es geht um die CoC-Papiere. Alles was die EU an Assistenzsystemen usw. fordert haben schon alle Smarts verbaut. Und somit ist auch diese 10%-Quote einfach Schwachsinn. Wenn das wirklich so wäre, dann hätte Smart die ganzen Fahrzeuge die schon in Europa stehen zu den Händlern gekarrt und die da einmal alle als Tageszulassung angemeldet und dann für etwas weniger Geld als Tageszulassung verkauft.

    Genau so ist es, aber was ist denn falsch an den CoC-Papieren? Viel steht da sowieso nicht drin, da kann man doch gar nix falsch machen?

    Ich werfe mal das Stichwort Balancing in die Diskussion.

    Gutes Stichwort, allerdings wird Balancing nur beim Laden durchgeführt und zwar kontinuierlich, nicht extra zum Schluss nochmal extra lang.

    Ich weise darauf hin, dass diese Anzeige des Ladezustandes nur virtuell ist, da wird ja, nicht so wie bei flüssigen Kraftstoffen möglich, der Flüssigkeitsstand im Tank gemessen, sondern errechnet per Computer aus allerhand Variablen. Da ist es ganz normal, dass diese Anzeige auch mal "springt", also komische Werte anzeigt. Das gilt für alle Marken.

    Manchmal lade ich bis 80%, einen Tag später sind es aber 81%.

    Manchmal lade ich bis 100%. Nach mehreren Kilometern Fahrt sind es dann immer noch 100%. Dann plötzlich 98%.

    Manchmal lade ich bis 80%. Nach dem Abstecken steht da aber auf einmal: 79%.


    Macht euch deswegen nicht verrückt.

    Das sind ja unbegreifliche Zustände: Da gibt es Neuwagen, die die Kunden auch fleißig bestellen können, die gar nicht zulassungsfähig sind, aus welchem Grund ist ja auch letztlich egal, das mit der Auflösung der Kamera erscheint mir als Märchen, von irgendeinem Händler aus Ausrede erfunden, weil der nicht zugeben wollte, dass auch der nix weiß. Und das spielt sich alles im Hause Mercedes ab? Unglaublich, sowas.


    Da kann es mir passieren, dass ich einen Smart bestelle, der auch sofort lieferbar ist, dessen Ankunft mir für nächste Woche mitgeteilt wird und dass ich schon mal dieses Auto anmelden lassen soll, ich zahle also Versicherung, eventuelle bereits die Leasing- oder Kreditraten, dann kommt das Auto aber nicht, vielleicht nie, da die 10%-Quote der Ausnahmegenehmigungen erschöpft ist?


    Und dann?


    Leute, das KANN nicht sein!


    Also nochmal die ernsthafte Frage: Was genau ist der Grund, dass sich die Zulassungen verzögern? Was ist der wirkliche Grund? Ich kann nicht glauben, dass so eine Weltfirma wie Mercedes-Benz, unter deren Oberhoheit ja die Marke Smart läuft, solche gravierenden Fehler macht, dass sie nicht auf der Pfanne haben, was ab wann in der EU zur Vorschrift wird. Das wissen ALLE Firmen Jahre im Voraus, dass sie entsprechend reagieren können.

    Nope, aber alles was jetzt seit Juli an Bord sein muss hat er ja. Lediglich die VZE und dadurch die Anzeige bei Geschwindigkeitsübertretung ist meiner Meinung nach in Sachen Erkennungsqualität nicht auf dem Level welches sie haben müsste. Das ist aber ein Bug und kein grundsätzliches Fehlen der geforderten Funktion.


    Wenn ich es richtig im Kopf habe darf dort wo die neuen Vorgaben nicht erfüllt werden eine Ausnahmegenehmigung für max 10% der im Vorjahr zugelassenen Fahrzeuge des betroffenen Modells eine Ausnahmegenehmigung bekommen da hätte Smart wohl ein fettes Problem wenn es darum ginge.

    Das mit der 10%-Regel ist mir neu, welchen Sinn sollte das haben? Ich weiß ganz genau, dass es auch Ausnahmegenehmigungen auf Dauer gibt, so hatte damals der Golf 1 ausschließlich LEDs als Kontrolllämpchen, seiner Zeit weit voraus, so weit, dass es damals noch gar keine blaue LEDs gab, die wurde erst später erfunden, also verwendete man als Fernlichtkontrollleuchte per Dauer-Ausnahmegenehmigung des KBA eine gelbe LED, obwohl die Zulassungsordnung dazu zwingend eine blaues Kontrolllämpchen vorschrieb und noch heute schreibt. Und wo oder wie wäre die CoC falsch? Die CoC ist doch kurz und knackig, was kann man da denn falsch machen?

    Moin

    gibt es denn wirklich einen großen Verbrauchsunterschied zwischen Eco und Komfort?

    Gut die Beschleunigung ist stärker aber sonst kann ich keinen relevanten Unterschied feststellen.


    Herzliche Grüße

    Einen großen Verbrauchsunterschied bei Verwendung von "Eco" gibt es nicht per Se, aber wer in "Eco" fährt, fährt meistens auch sowieso sparsamer, beschleunigt nicht so rasant, fährt insgesamt schonender, langsamer, zaghafter und spart allein dadurch. Der Eco-Modus hilft einem dabei, sparsam zu fahren, weil er das Strompedal "träger" macht, bei gleichem Druck aufs Pedal kommt man nicht so schnell voran wie in Stellung normal. Und bei Stellung "Sport" wird dann im Gegenteil das Ansprechverhalten aufs Strompedal geschärft, es tut sich bereits ordentlich was, wenn man wie gewohnt normal Strom gibt.

    Fährt man also im Eco-Modus wie gewohnt normal, so ist kein Spareffekt vorhanden oder kaum.