. Bei Erstzulassungen vor dem 01.07.24 greift diese Vorgabe noch nicht, aber es macht ja überhaupt keinen Sinn heute noch Autos zu produzieren die ab 01.07. nicht mehr neu zugelassen werden dürfen.
Wenn das Fahrzeug vor dem 01.07.24 gebaut wurde und nach dem 01.07.24 zugelassen werden soll, kann der Hersteller eine Ausnahmegenehmigung beim KBA beantragen, damit das Fahrzeug zulassungsfähig bleibt.
Selbst erlebt als mein 2020 gebautes Fahrzeug in 2021 nicht erstzugelassen werden konnte, da ab dem 1.1.21 für Neufahrzeuge eine neue Abgasnorm verpflichtend galt.
Resultat: große Verwirrung beim Händler und beim Hersteller. Dann 1,5 Wochen warten bis die Zulassungsstelle die KBA-Bescheinigung zur Ausnahmegenehmigung erhalten hatte und ja, ich war der erste bundesweit dem das bei diesem Fahrzeugtyp passierte - Jackpot