Beiträge von dadull110

    Ich habe mir gestern mal Zeit genommen und die AGB von Smart durchgelesen.


    Das hier ist der für mich wichtige Abschnitt:


    Erfolgt die Lieferung innerhalb von vier (4) Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags, so ist der im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtkaufpreis der von Ihnen zu zahlende Preis. Andernfalls, d.h. wenn die Lieferung später erfolgt, können Wir den vereinbarten Kaufpreis bis zum tatsächlichen Liefertermin nach unserem billigen Ermessen ändern. Faktoren, die von Uns bei solchen Preisanpassungen berücksichtigt werden können, sind externe preisbestimmende Faktoren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf allgemeine Kostensteigerungen von Waren oder Material und/oder von Dienstleistungen, die von Lieferanten bereitgestellt werden.

    Sie können von dem Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Summe des Kaufpreises für das Fahrzeug und/oder die Sonderausstattung und/oder die Gebühr für die Überführung geändert wurde und wenn der demnach verlangte Betrag die Summe des im Kaufvertrag angegebenen Preises um mehr als 3 % übersteigt.

    Gibt es hier im Forum aktuell Leute die auf ihren Smart warten und den erst im Juli geliefert bekommen?


    Ich habe versucht herauszufinden ob ich bei Bestellung in dieser Woche den Strafzoll zahlen muss, oder ob Smart den Strafzoll auf sich nimmt weil Smart online ja immer noch mit dem bisher aktuellen Preis wirbt.

    Wohlwissend dass die Auslieferung ja nicht in der nächsten Woche stattfinden kann.


    Der Verkäufer bei dem ich vor kurzem in der Niederlassung war konnte mir dazu leider nichts aussagekräftiges sagen.