Ich habe mir gestern mal Zeit genommen und die AGB von Smart durchgelesen.
Das hier ist der für mich wichtige Abschnitt:
Erfolgt die Lieferung innerhalb von vier (4) Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags, so ist der im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtkaufpreis der von Ihnen zu zahlende Preis. Andernfalls, d.h. wenn die Lieferung später erfolgt, können Wir den vereinbarten Kaufpreis bis zum tatsächlichen Liefertermin nach unserem billigen Ermessen ändern. Faktoren, die von Uns bei solchen Preisanpassungen berücksichtigt werden können, sind externe preisbestimmende Faktoren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf allgemeine Kostensteigerungen von Waren oder Material und/oder von Dienstleistungen, die von Lieferanten bereitgestellt werden.
Sie können von dem Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Summe des Kaufpreises für das Fahrzeug und/oder die Sonderausstattung und/oder die Gebühr für die Überführung geändert wurde und wenn der demnach verlangte Betrag die Summe des im Kaufvertrag angegebenen Preises um mehr als 3 % übersteigt.