Ein ggf. rechtliches Problem bezüglich der Frage "Gestern Smart mit Kennzeichen AB CD 123 in Frankfurt vorm Roten Haus gesehen - ist das einer von hier" erschließt sich mir so ad hoc nicht.
Du könntest das Fahrzeug anhand der Beschreibung (Ort, Datum) mit dem Kennzeichen einer Person zuordnen.
Daraus folgt:
- Verstoß gegen die DSGVO, weil Veröffentlichung Kennzeichen ohne Genehmigung
- Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht, Zuordnung auf fahrende Person
Bei Kennzeichen die nicht einer Person zugeordnet werden können, können Kennzeichen benannt/gezeigt werden.