Ok, danke Jungs - dann habe ich es jetzt endlich mal verstanden. Ist aber schon bisschen bitter. Ich weiß nicht, wie ich mich entschieden hätte, wenn ich die Probefahrt jetzt gemacht hätte. „Kein nerviges Gebimmel“ war neben der nicht einstellbaren Kopfstütze zumindest eines der Dinge, auf die ich Wert gelegt hatte. Naja, was soll's, lässt sich jetzt nicht mehr ändern und will es auch nicht. Bin ganz bei euch: bitte schnell einen Shortcut bereitstellen Smart. Jetzt freu ich mich erstmal, dass der Zeitpunkt der Übergabe bei uns in greifbare Nähe rückt und vielleicht kann ich schon kommende Woche endlich meine eigenen (hoffentlich nur positive) Erfahrungen machen.
Beiträge von Kanecaine
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Hier ein kurzer Bericht von einer von Smart organisierten Tour zum Nordkap:
5.000 km in 13 Tagen: im smart zum Nordkap & zurück | Mercedes-Benz Passion Blog / Mercedes Benz, smart, Maybach, AMG & EQ | MBpassionDas Forschungs- und Entwicklungsteam von smart Europa hat nun einen Roadtrip der besonderen Art absolviert. Dabei ging es in 13 Tagen mit vier Fahrzeugen über…mbpassion.de -
wow, danke für eure rege Beteiligung an der Umfrage. Vorläufiges Ergebnis nach 2 Tagen und 32 abgegebenen Stimmen: bei fast 80% war die Software am Tag der Auslieferung aktuell. Das nenne ich eine klare Tendenz.
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das Verhalten was der #3 zeigt ist leider das Verhalten was alle seit 2022 auf den Markt gekommenen Fahrzeuge und ab Juli alle erstmals neu zugelassenen Fahrzeuge haben müssten.
Zum Verständnis: das gilt dann also seit 2022 für jedes „neue Modell“ und ab Juli 2024 für jedes neue Auto das erstmals zugelassen wird? Wenn die fiktive Wunder GmbH 2022 das neue Wunderauto 3000 homologisieren lässt, um dafür die Typzulassung zu erhalten, dann muss es das können. Sollte die Wunder GmbH ab Juli 2024 noch das Vorgänger-Modell Wunderauto 2000 verkaufen, dann gilt das auch für dieses da es ja dann erstmals zugelassen wird. Soweit richtig verstanden?
Weil sie die Vorschrift nicht erfüllt haben. […] Du kannst sie dir gerne durchlesen, dann wirst du feststellen, dass Smart einfach keine andere Wahl hat.
Jetzt will ich mich nicht blöder stellen als ich tatsächlich bin: unsere Smarts erhielten nach 2022 ihre Typgenehmigung und müssten die Vorschrift demnach erfüllen, um überhaupt „in Verkehr gebracht“ (nie passte es besser) werden zu dürfen? Dann gibt es doch nur 2 Möglichkeiten: entweder alle #-Fahrer führen aktuell ein nicht zulassungsfähiges Fahrzeug oder die Funktionalität war seinerzeit zur Erteilung der Typgenehmigung hinreichend erfüllt. Bei letzterem gäbe es zumindest keine Notwendigkeit nachträglich etwas an der Funktionalität zu ändern. Der Juli 2024 dürfte für uns sowie für alle #1 und #3 damit überhaupt gar keine Auswirkungen haben. Wo ist mein Denkfehler?
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Der Ruf nach Importzöllen kursiert ja schon eine Weile und war tatsächlich auch ein Grund für mich, jetzt den Smart zu kaufen.
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Du meinst zum Zeitpunkt der Aktualisierung? Was ist wenn ich mich als Gebrauchtwagenkäufer später mal dafür interessiere, und dann nicht weiss ob das Update vom Update schon drauf ist? Und die Werkstatt muss dann erst den Tester dran hängen, in dem hoffentlich auch die Minor-Version angezeigt wird? Und die Frage „Haben sie das aktuelle Update drauf?“ wird auch spannend … auch hier im Forum. Es gibt schon gute Gründe das zu tun.
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Warum sollte das auch so sein? Es wurden ja nur Sachen nachgereicht […]
Jede Änderung an einer veröffentlichten Software, sollte sich in einer eigenen Revisionsnummer widerspiegeln, um auftretende Fehler eindeutig zuordnen zu können. Ich kenne es ehrlich gesagt nicht anders (unabhängig von Software in Autos - aber warum sollte man das hier anders handhaben). Wie sollte man denn sonst auch wissen, ob man jetzt die aktuelle 1.3.2 hat?
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Nunja, eine Umfrage könnte schon was bringen, wenn man den kausalen Zusammenhang umkehrt: statt zu fragen, wer mit Folierung das Problem hat, könnte man ja fragen wer von denen mit dem Problem eine Folierung hat.
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Wie jetzt, dieses 1.3.2er „Mini-Update“ hat keine eigene Versionsnummer?
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Also bei allem Verständnis dafür dass sporadisch auftretende Fehler schwierig zu diagnostizieren sind: lass dich nicht abwimmeln. Dein Auto ist neu und da darf man auch erwarten, dass solche Fehler behoben werden. Wie andere schon sagten, gibt es dafür den Fehlerspeicher. Sollte da nichts brauchbares drin stehen, dann würde ich von der Werkstatt Vorschläge erwarten. Und wenn die auf Verdacht nach und nach solange Teile tauschen, bis der Fehler nicht mehr auftritt - das ist dein gutes Recht. Wenn das „Parkhilfesystem“ eine Macke hat, kann das auch den Notbremsassistenten betreffen und da reden wir dann nicht mehr von einer reinen Komfortfunktion (auch wenn das keinen Unterschied machen sollte).
Einen Softwarefehler kann man ja schonmal weitestgehend ausschließen. Dann hätten andere das Problem ja auch.