Beiträge von Kanecaine

    Ich hab mich jetzt mal etwas zu dem Thema belesen und dabei festgestellt, dass meine Aussage von heute Mittag, leider nur auf Annahmen meinerseits beruht. Insofern fühle ich mich zur Korrektur angehalten, falls es am Ende doch nicht funktionieren sollte.

    Die Kommunikation zw. Auto und Ladestation beruht auf einem Standard der in ISO 15118 definiert ist. Dieser existiert schon seit etwa 2013 und wird seitdem ständig weiterentwickelt. Gemäß des Standards werden tatsächlich sehr umfangreiche Daten ausgetauscht, sodass man wohl nicht behaupten kann, dass Auto und Ladestation einander nicht kennen. Ich hatte dies in meiner Erinnerung der auf diesem Standard basierenden Anwendung „Plug & Charge“ zugeschrieben. Tatsächlich ist das alles aber in der ISO-Norm verankert und damit technisch auch ohne Plug & Charge möglich.

    Was ich nicht weiß ist, ob auf der Ladekarte eine Kennung des Autos (z.B. die FIN) hinterlegt ist, ob das Backend der Ladesäule diese oder eine vom Fahrzeug übermittelte Kennung im Rahmen der Authentifizierung mit dem Backend des Ladekarten-Anbieters abgleicht, ob die Ladestation überhaupt so eine Prüfung durchführt und ob das für alle Ladestationen einheitlich ist. Kurzum: kann funktionieren, muss aber nicht. Und kann an einigen Ladesäulen funktionieren oder an allen.


    Das zur technischen Seite. Die rechtliche, falls es in den AGB ausgeschlossen sein sollte, ist natürlich nochmal eine andere.

    ob sich die Tanksäule über den Anschluss auch eine Art von Kennung vom Auto

    Technisch ist das möglich und für Plug & Charge wird das auch genutzt. Insofern muss ich meine vorige Antwort relativieren: die Ladestation kann wissen, welches e-Auto geladen wird, wenn dieses eine solche Kennung übermittelt.

    Ist ja eigentlich ungewöhnlich, dass bei der heutigen Datensammelwut solche einfache Übermittlung von Daten nicht passiert.

    In dem Fall war es halt mal von Vorteil, dass es mit der Standardisierung solange gedauert hat und jeder am liebsten sein eigenes Süppchen kochen wollte. Mittlerweile gibt es diese Standards und werden auch bei den Auto-Herstellern, Ladesäulen-Betreibern und Bezahldienstleistern zunehmend berücksichtigt. Es dürfte noch etwas dauern, aber irgendwann wird wohl weder App noch Ladekarte benötigt, teilweise geht es ja heute schon. Spätestens dann wird man auch Daten im großen Stil erheben und verwerten.

    Wie mein Vorposter schon schrieb, weiß weder die Ladesäule welches Auto geladen wird, noch umgekehrt das Auto an welcher Ladesäule es angeschlossen ist und welche Karte zur Authentifizierung des Ladevorgangs verwendet wurde. Das funktioniert nur bei Plug & Charge, was sowohl Ladesäule und Auto unterstützen müssen … in dem Fall ist aber gar keine Ladekarte mehr nötig. Du kannst also rein technisch bedenkenlos jedes andere Auto mit der Karte laden.


    Bei meinem vorherigen Auto ist die Ladekarte in den AGB an das Auto gebunden, was letztendlich aber nur heißt, dass ich die Karte zusammen mit dem Auto abgeben muss.

    Erfahrungen mit 230V Schuko-Ladeziegel habe ich beim #3 nicht. Aber bevor wir unsere Wallbox hatten, haben wir unser vorheriges e-Auto über einen Zeitraum von etwa 1 Jahr regelmäßig und ausschließlich so geladen. Ladeleistung natürlich reduziert, um die Dose nicht zu überlasten. Ging problemlos und wüsste nicht, weshalb man das generell nicht tun sollte (außer unsere Smarts hätten damit ein spezifisches mir nicht bekanntes Problem) … und abgesehen von den Ladeverlusten.

    Ich hatte 2 Stück zu je 16,48 Euro bestellt*, wobei 1 Stück aus den 2 Einzelteilen eines Logos besteht. In der Artikelbeschreibung stand „2 PCS“ was sich aber auf die 2 Einzelteile bezog. Ich musste somit auch 2 Artikel in den Warenkorb legen, sonst hätte ich nur ein Logo für eine Seite erhalten.


    *edit: bei „Car Ornament Store“, derzeit leider ausverkauft.

    ok, dann sieht das natürlich anders aus,


    (edit: allerdings ja auch nur dann, wenn auch noch in 2023 zugelassen wurde :/ )


    ich bezog mich eher auf die Angaben von Erik-74


    Zitat

    Bestelldatum: im Oktober 2023

    Angegebenes Lieferdatum: 04.03.2024

    Zugelassen: 22.12.2023

    Ausgeliefert: Abholung beim Händler 10.01.2024

    Im Oktober musste man zumindest noch von einer verringerten Prämie in 2024 ausgehen. Für alle die nach Veröffentlichung der Pressemitteilung bestellt haben, sieht es natürlich anders aus.

    Hm, also ich weiß nicht Recht, bin auch kein Anwalt. Und auch wenn ich es euch natürlich wünschen würde, zu dem Geld zu kommen: es ist eine Pressemitteilung. Welchen verbindlichen Charakter hat diese? Ich meine: prinzipiell keinen. Wenn man natürlich seine Kaufentscheidung von einer beworbenen Funktion bzw. von einem beworbenen Rabatt abhängig gemacht hat, dann kann man sicherlich Ansprüche geltend machen oder vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn sich daran nicht gehalten wird. Die Sache ist nur die: zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wurde das so nicht beworben bzw. musste man als Käufer bei einem prognostizierten Lieferdatum in 2024 davon ausgehen, dass man nur die 3000 Euro bekommt. Ich denke das ist nicht ganz unerheblich und fürchte das Smart da Recht bekommen dürfte.


    Oder formulieren wir es mal anderes: wenn das Auto zum veranschlagten Termin geliefert worden wäre, hättet ihr nichts/weniger bekommen. Und jetzt wollt ihr Smart noch Geld dafür „abknöpfen“, dass ihr das Auto doch schon eher bekommen konntet? Darauf läufts doch hinaus, oder?