Wenn man sich die Anleitung mal durchliest wird ja einiges an Daten gesammelt und auch Bilder, die bei einem Schaden/Unfall auch unter bestimmten Vorraussetzungen ausgewertet werden.
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Das Fahrzeug ist mit mehreren Speichermedien
zur Aufzeichnung bestimmter Daten
ausgestattet.
Diese Speichermedien zeichnen keine Gespräche
oder Töne auf. In einigen Fällen
zeichnen sie nur Bilder außerhalb des
Fahrzeugs auf.
Nur unter besonderen Bedingungen können
einige der Daten in Kombination mit
anderen Informationen, z. B. einem Unfallbericht,
einem Fahrzeugschaden oder einer
Zeugenaussage, einer bestimmten
Person zugeordnet werden.
Wir können die aufgezeichneten Daten in
den folgenden Fällen an Dritte
weitergeben:
● Mit Zustimmung des Eigentümers oder
des Leasingnehmers (wenn es sich um
ein geleastes Fahrzeug handelt).
● Wenn Strafverfolgungsbehörden, Regierungsbehörden
und Dritte mit rechtmäßiger
Befugnis oder im Rahmen eines
Gerichtsverfahrens darum bitten.
● Bei Verwendung durch smart in einer
Klage.
● Zu Forschungszwecken werden die Daten
nicht mit einem bestimmten Fahrzeug
oder Halter in Verbindung
gebracht.
Für den Unfall- oder Sachbeschädigungsfall wäre zu klären wie weit das integrierte System schon weiterhelfen könnte und ob man dann überhaupt noch eine separate Dashcam benötigt.