Hallo Fuchs65,
wo kann ich dies beim #1 abrufen, dies Anzeige für die geladene Menge suche ich verzweifelt.
Gruß
... ich habe die Anzeige auch nicht gefunden, somit muß man wohl die Rechnung anhand der Prozentwerte über einen Dreisatz machen.
Hallo Fuchs65,
wo kann ich dies beim #1 abrufen, dies Anzeige für die geladene Menge suche ich verzweifelt.
Gruß
... ich habe die Anzeige auch nicht gefunden, somit muß man wohl die Rechnung anhand der Prozentwerte über einen Dreisatz machen.
Ist es nicht so, dass je langsamer geladen wird, die Verluste größer werden?
Sämtliche Verbraucher für den Ladevorgang laufen ja entsprechend länger.
Der ADAC hatte doch, grobe Erinnerung, einen Ladeverlust von circa 20% AC ermittelt. Ladeleistung weiß ich nicht mehr.
Ja, so scheint es. Doch wenn man zum erstmal ein E-Auto kauft und keine Elektriker ist, weiß man das nicht unbedingt.
Die E-Autos werden ja mit Verbrauchsdaten beworben, die solche Verluste nicht miteinschließen (verständlich) aber auch nicht darauf Hinweisen, das es sie in dieser Höhe gibt (unseriös).
Ein "Überschussladen" an der PV mit langsamer Ladezeit wird somit zum "Energiegrab" ... (ja ich weiß, das Energie nicht vernichtet sondern nur umgewandelt wird)
Ich würde halt nur gerne hier von den diesbezüglichen Erfahrungen der Smart #1 (Premium) Besitzer hören.
Wie immer, vorher gucken was verbaut ist. Jedes Fahrzeug mit 1-Phasigem OBC spielt da in der Liga des Leaf
... ist es Deiner Meinung nach so, dass man beim E-Autokauf die Kenntnisse eines - zumindest - Elektriker haben muß?
Wenn ich über PV lade, habe ich ziemlich große Ladeverluste. Auf dem Stromzähler steht z.B 20 kWh und der Smart#1 zeigt nur geladene 17 kWh an (Verlust ca. 14%). Mit der Voreinstellung 16 A.
Wenn ich die Amperezahl senke, um die Ladegeschwindigkeit so zu drosseln, dass die PV-Anlage und der Speicher hinterherkommt gehende Ladeverlust bis auf 50%!!!! hoch.
Ich habe das bei Smart reklamiert und der Wagen war deshalb auch in der Werkstatt, doch dort wurde nur etwas ausgetauscht und ich soll sehen ob es nun besser ist...
Aber leider hat sich nichts geändert.
Das sollte funktionieren, die Ladesäule weiß ja nicht, welches Auto angeschlossen ist.
Vielen Dank, genau das wußte ich nicht; ob sich die Tanksäule über den Anschluss auch eine Art von Kennung vom Auto holt und die dann dem Kartendienstleister (quasi als zusätzliche Info z.B für die Rechnung) zu Verfügung stellt.
Wie mein Vorposter schon schrieb, weiß weder die Ladesäule welches Auto geladen wird, noch umgekehrt das Auto an welcher Ladesäule es angeschlossen ist und welche Karte zur Authentifizierung des Ladevorgangs verwendet wurde. Das funktioniert nur bei Plug & Charge, was sowohl Ladesäule und Auto unterstützen müssen … in dem Fall ist aber gar keine Ladekarte mehr nötig. Du kannst also rein technisch bedenkenlos jedes andere Auto mit der Karte laden.
Bei meinem vorherigen Auto ist die Ladekarte in den AGB an das Auto gebunden, was letztendlich aber nur heißt, dass ich die Karte zusammen mit dem Auto abgeben muss.
Ist ja eigentlich ungewöhnlich, dass bei der heutigen Datensammelwut solche einfache Übermittlung von Daten nicht passiert.
Danke auch an Dich
Leider habe ich weder bei diesem noch in anderen Foren eine Antwort auf eine dringende Frage gefunden und leider auch keinen passenderen Forumsbereich für folgende Frage:
Ist die Smart Ladekarte an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden oder an ein Autos der Marke Smart?
Hintergrund:
Kann ich mit der Smart-Ladekarte (Smart charge) auch ein anderes E-Auto laden oder wird beim Laden festgestellt welches E-Auto dort geladen wird und dies dann verweigert?
Denn ich habe 1000 € Guthaben beim Kauf des Wagens erhalten, die ich eigentlich nicht brauche, da ich den Wagen über meinen PV-Speicher zu Hause laden kann und die Ladekarte lieber jemand mit einem Audi geben möchte.
Wer soll bzgl eines Verbotes eine verbindliche, gesetzliche Prüfung durchführen? Das ist ein herstellerunabhängiges Board und keiner wird für dich oder uns eine Prüfung durchführen [können].
ich habe nicht um eine "gesetzliche Prüfung" gebeten, sondern darum ob eures Wissens nach eine dauerhafte Einstellung auf den Eco-Modus gesetzlich verboten wäre, wie es mir als erste Antwort gesagt wurde, dann brauche ich diesbzgl. nicht auf ein Update zu warten.
... aber auch das war ja nicht die Hauptfrage, sondern ob es eine Liste gibt, der Dinge die man personalisiert oder allgemein abspeichern kann.
Alles anzeigenIch fasse es mal für Dich zusammen: Andimp3 hat geschrieben: "Carplay Verbindung wird bei meinem gespeichert und bleibt dauerhaft erhalten. Ebenso das adaptive Fernlicht."
Worauf du mit "Was ich kaum glauben kann, ist die Aussagen das gesetzlich verboten ist..........das Adaptive Fernlicht dauerhaft zu aktivieren" geantwortet hast.
Da kann Andimp3 schon mal drauf verweisen, die Aussage noch mal nachzulesen.
Muss am dräuenden Frühling liegen, dass allen hier heute das Fell juckt.
DAs hier auch noch gelogen wird, obwohl es dort noch immer steht ist der Hammer.
ER hat geschrieben "Deine ersten 3 Punkte sind gesetzlich vorgeschrieben - abweichende EInstellung dürfen vorgenommen aber nicht dauerhaft gespeichert werden."
Die ersten 3 Punkte waren aber "Fahrmodus, Rekuperation, Vibration bei Annäherung an Straßenlinien"
Un ich habe explizit um Prüfung gebeten, ob die dauerhafte Festlegung auf den 1. Punkt Fahrmodus/Eco-Modus wirklich gesetzlich verboten ist.
Ich finde leider nirgendwo ein Aufstellung der Einstellungen die personalisiert oder allgemein und dauerhaft gespeichert werden können. Alternativ eine Liste der NICHT Einstellungen die personalisiert oder allgemein und dauerhaft gespeichert werden können.
Da dieser Punkt weder im Benutzerhandbuch zu finden ist und sich durch Updates auch ändert, müßte es doch lein aktuelle Liste dieser Dinge geben.
Denn ich weiß nie, ob eine gemachte Einstellung trotz abspeichern beim nächsten Start des Autos aufgrund eines Fehlers oder meiner Fehleinschätzung über die Speicherungsmöglichkeiten nicht mehr aktiv ist.
Z.B Fahrmodus, Rekuperation, Vibration bei Annäherung an Straßenlinien, Musik beim Start automatisch an, Blutooth/Carplay-Verbindung, Adaptives Fernlich, usw.
Das habe ich Eingangs geschrieben. Nichts behauptet und "nicht ausfällig" geworden.
Worauf ich als erstes die Antwort bekam:
"Deine ersten 3 Punkte sind gesetzlich vorgeschrieben - abweichende EInstellung dürfen vorgenommen aber nicht dauerhaft gespeichert werden."
1. Hat die nichts mit meiner Frage zu tun, aber das ist ja nicht schlimm
2. Sind die ersten 2 Punkte Fahrmodus, Rekuperation, die ich nochmals als "gesetzlich vorgeschrieben" nicht Mals bezweifelt habe sondern wollte ein weiter Meinung dazu.
3. Dann folgte die veränderte Tonlage von mp3 das ich richtig lesen solle, was adaptives Fahrlicht angeht, das bei mir dauerhaft ausgeschaltet ist, was ich ja geschrieben habe.
.... Und wenn ich dann nichtmals in gleicher schärfe Antworte, kommen weitere Verhöhnung, .... und ich bin die Ursache?
Ok, dann war es das,
ich hoffe ihr seid zufrieden,
vielleicht lest ihr den verlauf einmal in der richtigen Reihenfolge,
aber ich bin raus
Vielen dank an BRA-&VWBus, der sich von meinen schlechten Umgangston hat nicht abhalten lassen, meine Frag zu verstehen und zu beantworten.
...so muss man nicht auf eine fundierte Antwort reagieren.
Ich fand die Aussage von Andimp3 in seinem Beitrag 3 aussagekräftig und fundiert, da ja von ihm selbst getestet bzw. eingestellt.
Ich solle erst mal richtig lesen... ist eine fundierte Antwort.... Obwohl ich ihm nichts falsches unterstellt habe?