Beiträge von O-Zylinder

    Hallo,


    einige von Euch fahren Ihren Smart#1 nun ja schon fast ein knappes Jahr. Wenn man hier im Forum liest könnte man meinen das der #1 eine völlig fehleranfällige Karre ist, oftmals mies zusammen gebaut und mit völlig unbrauchbarer Software. Ist es das typische Forenphänomen, dass immer diejenigen mit Fehlern die meisten Beiträge schreiben und die Leute bei denen alles läuft eher wenig posten, oder ist es wirklich so das der neue Smart # 1 hardwareseitig unverhältnismäßig oft in die Werkstatt muss ? Ich verstehe dass es bei jeden ganz neuen Fahrzeug Kinderkrankheiten gibt , aber sie sollten sich ja eigentlich in überschaubaren Rahmen halten. Das gleiche gilt für die Software, Bugs sind normal müssen aber in annehmbaren Zeiträumen gefixed werden. Die aktuellen Schwächen des SmartOS 1.3.0 sind mir bekannt da brauchen wir nicht weiter drüber diskutieren.

    Mich interessieren die Erfahrungen derjenigen die den Smart #1 schon etwas länger fahren. Waren ausserplanmässige Werkstattaufenthalte notwendig, oder seit ihr schon einmal liegengeblieben ? Wie gut ist der Support von Smart, wie gut die Arbeit und das Engagement der Werkstätten ? Und wie die Entwicklung und Reifung des Fahrzeuges über die Zeit ? Seid Ihr eher zufrieden oder eher unzufrieden mit Euren Smart ?


    Viele Grüße

    Christian

    Andere Feststellung was ich hier schon oft gelesen hatte, mit der aktuellen SW ist Smart Pilot unbrauchbar, denn alle 15 Sekunden (habe es nebenher gestoppt!) muss man das Lenkrad bewegen, ansonsten deaktiviert er sich. Was ein unfassbarer Murks, wer lässt sich den sowas einfallen? Mit der alten 1.0.3 SW konnte ich mal locker 10-15 Minuten am Stück im Stau fahren ohne das Lenkrad bewegen zu müssen. Wie gesagt so lass ich den Smart Pilot aus und nutzte nur noch ACC...wahnsinn, so kann man Unterstützungshilfen natürlich auch sinnlos machen :rolleyes:

    Ich glaube das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Der Smart#1 verfügt über Autonomes Fahren Level 2, d.h. teilautomatisiertes Fahren. Hierbei kann im Unterschied zu Level 1 der Fahrer kurz die Hände kurz vom Steuer nehmen, wenn der Wagen in diesem Modus unterwegs ist. Nach ca. 10 - 15 sec muss aber eine Aufforderung an den Fahrer kommen die Kontrolle wieder zu übernehmen. Ist eigentlich bei allen Level 2 Autos so, zumindest bei denen die ich schon mal gefahren bin.

    Hallo mein Autohaus hat mich gerade informiert das die Regelung von Smart nicht für den Pro ohne Plus und auch nicht für den #3 gelten soll. Ob diese Info zutrifft keine Ahnung . Wäre natürlich der Hammer. Sollte es so sein wäre es eine Schweinerei. Kann wegen Leasing nicht vom Vertrag zurücktreten

    Halte ich für eine Falschinformation. In der Pressemitteilung von Smart heißt es ausdrücklich "für alle Privatkunden" und für den "Smart#1 und Smart#3". Da steht nichts von "ausgesuchten Modellen" oder ähnlichem.

    Da die Leasingbank von einem Restwert ohne Abzug ausgehen wird, sollte das auch beim Leasing zur vollen Erstattung führen. Das heißt, unser Leasingbetrag sollte sich bei günstigerem Fahrzeugpreis um eben 3000,- reduzieren, sodass du dann diesen Betrag ohne Anzahlung über die reinen Monatsraten begleichst. Das ist zumindest meine Vorstellung.

    So stelle ich mir das auch vor. Statt der Anzahlung von 3000 € die man sich über die BAFA (für Zulassung in 2024) zurück holt, gibt es einen Preisnachlass von SMART und die vereinbarten Leasingraten bleiben unverändert. Falls jemand eine andere Anzahlung hat gilt das ganze analog.

    Das Totschlagargument gegen eine Klage findet sich leider im "Kleingedruckten":

    Ein Rechtsanspruch des Antragstellers/der Antragstellerin auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA) aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

    Kein Rechtsanspruch- Keine Haushaltsmittel - Keine Zuwendung

    Ich bin natürlich kein Jurist aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir ich sehe hier keinen Ansatzpunkt für eine Klage.

    Es ist zweifellos schlechter Stil wie die Umweltprämie eingestampft wurde, von jetzt auf gleich mit 1 1/2 Tagen Reaktionszeit am Wochenende, keine Frage. Der ein oder andere Anwalt würde den Klageweg vielleicht gehen, denn es riecht nach einen jahrelangen und endsprechend teuren Rechtsstreit.

    dieses Schreiben habe ich auch erhalten. Sogar als erstes. 10 Min später der Zweizeiler von Ald mit dem Betreff: „Annahme Leasingvertrag“.


    Und hier stelle ich mir jetzt die Frage. Wäre ich ein Gewerbekunde, wäre die Mail ja seitens Ald ausreichend. Als Privatkunde nicht.


    Somit bin ich der gleichen Meinung wie du es bist.

    Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung in dieser Sache, ich meine etwas in dieser Richtung hier schon gelesen zu haben.

    Der Zweilzeiler per Mail ist es nicht. in einem weiteren Schreiben hieß es bei mir (und bei anderen sicherlich auch)


    Schön das wir dich als Kunden gewinnen konnten!

    Als Privatkunde erhältst du von uns nach der finalen Prüfung einen gegengezeichneten Leasingvertrag per Post, als Gewerbekunde ein Vertragsannahmeschreiben per Email.


    Das heisst für mich: Der Vertrag gilt erst nach der finalen Prüfung, für mich als Kunden also wenn ich von dem Ergebnis der finalen Prüfung Kenntnis habe, sprich ich den gegengezeichneten Leasingvertrag zugeschickt bekommen habe. Dann beginnt für mich die 14 tägige Widerrufsfrist.