Hier direkt aus der EU-Vorschrift:
Delegierte Verordnung (EU) 2021/1958
Der ISA muss bei jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs wieder in den Normalbetrieb versetzt werden. Die automatische Reaktivierung des ISA kann vom Öffnen der Fahrertür abhängig gemacht werden.
Der Warnhinweis kann eine der folgenden Formen annehmen:
a) | visuelle und kaskadenartige akustische Warnung; |
b) | visuelle und kaskadenartige haptische Warnung; |
c) | ausschließlich haptische Warnung. |
So nun wieder von mir:
Gilt für alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab 01.07.2024.
Würde ich jetzt ein Fahrzeug bauen bzw. Software für ein Fahrzeug entwickeln welches möglicherweise ab dem 01.07.2024 noch erstmals zugelassen werden soll würde ich das genauso machen wie es alle Fahrzeughersteller machen, nämlich mich jetzt schon an die Vorgaben vom 01.07.24 halten. Denn das muss ich ja in meinen Konformitätserklärung garantieren.
Das kann uns gefallen oder nicht, es ist aber beschlossenes Gesetz. In Deutschland ist zumindest das manuelle abschalten des akustischen Warntons erlaubt, in einigen anderen EU-Ländern wohl nicht.
Im übrigen finde ich persönlich auch nicht das der öffentliche Strassenverkehr ein rechtsfreier Raum sein sollte, von daher sehe ich dabei kein großes Problem wenn mich ein System auf zu hohe Geschwindigkeit hinweist. Ich würde mir jedoch eine größere Toleranz als drei Prozent wünschen.