Beiträge von Exit

    Danke für die Antworten, evtl. doch Bedienerfehler :/ . Ich werde mal aktiv nur auf die Straße kuggen und das Lenkrad "besser" halten.


    Ich werde berichten.


    @Jodeler habe ich geändert . Es war natürlich der Spurwechsel-Assistent. Ich werde auch testen wie das Verhalten mit deaktivierten Spurhalte-Assistenten ist, wenn der Spurwechsel mit den Tipps immer noch nicht richtig funktioniert.


    Grüße

    Hallo,


    ich benutze den Spurwechsel-Assistenten aufgrund des unten geschilderte eigtl. nicht mehr. Nur wenn ich alleine im Auto ohne Family unterwegs bin und der Forscherdrang mich packt ;)

    Evtl. hat ja jemand die gleiche oder ähnliche Beobachtung. Ich denke Bedienerfehler schließe ich aus ;)



    Situation Autobahn linke oder mittlere Spur mit Smart Pilot + Spurhalteassistent aktiv (Rechte Fahrspur leer oder mit Auto egal). Damit keine Warnmeldung kommt wegen Hände zu lange weg nochmal kurz am Lenkrad "gezogen" und mit grüner Spur im Display den Blinker angetippt zum rechts einordnen.


    Situation A:


    Selten funktioniert der Spurwechsle aber es geht.


    Situation B


    Es passiert folgendes :


    1. Er zeigt den Spurwechsel an und fährt den Smart in die die Mitte der 2 Fahrbahnen.

    2. Er unterbricht (bleibt in der Mitte! ) sagt Hände ans Lenkrad (Smart Pilot schaltet nicht ab).

    3. Ich ziehe den Smart also manuell evtl. mit blinken auf die rechte Fahrspur (weil irgendwas muss ich ja machen und am besten das, was ich den Verkehrsteilnehmern mitgeteilt habe)

    4. Der SmartPilot schnappt ein und zieht den Wagen super dicht an die linke Fahrspur bzw. auf !!! die linke Fahrspur und der Spurhalteassistent hat eingegriffen mit Smartpilot

    5. Er zentriert sich nicht und bleibt in der Fahrspur links, erst ein Deaktivieren und Aktivieren lässt den Pilot wieder normal funktionieren (zentriert)


    Ich denke die Assistenzsysteme lassen mich in einem nicht ungefährlichem Zustand zurück trotz meines manuellen Eingreifens (kann ja die Spurhaltefunktion z.B. nicht schnell deaktivieren)


    Bin auf eure Meinungen gespannt.


    Grüße

    Habe heute das 1.3 Update in der Werkstatt aufspielen lassen, da meiner offensichtlich OTA nicht kann.

    Prüfe mal die Systemversion mit der im Forum aufgeführten Version zu 1.3.0. (oder bei meinen Bildern) Es gibt da so einen Youtuber MK, der hatte das Problem, da stand 1.3.0 nach dem Wekststtupdate aber er hatte z.B. Kein Android Auto.

    Habt ihr daran gedacht, dass ihr das System einmal bootet, wenn die Installation fertig ist?

    Also 10sec den "Power" Button drücken bis alles mal kurz ausgeht (bis auf Lüftung, die blieb auf Auto) und er neu gestartet hat ? -> Ja das Update wird noch angezeigt.

    Hallo


    TLDR: Ich habe das 1.3.0 Update schon das 2x erfolgreich installiert. Bin ich gefangen in einer Updateschleife ?


    mittlerweile habe ich meinen Smart. Ich habe ihn mit 1.2.0 bekommen und konnte ihn auch ohne Probleme nach kurzem fahren updaten. Mit dem Update auf 1.3.0 kam auch AA und AP funktioniert soweit sehr gut. In den Einstellungen wird 1.3.0 EU angezeigt.


    Auch die Systemversion smart OS 1.3.0 EU: 20.33.10.23322.34232 stimmt mit meiner am Smart überein. Ich bin mir nicht sicher ob die XDSN etwas privates aussagt deshalb geschwärzt. Ich kann das Update installieren. Es kommt der 2 Min Countdown ich schließe ab und gehe. Sobald die 100% fertig sind und der Bildschirm wirklich aus ist hole ich den Schlüssel und wenn er startet steht Update Successful und das sind die Features in der Version mit Android Auto etc....

    Smart_Update_Again_Xmal_k.jpgSmartUpdateInhalt_k.jpg

    Guten Tag,


    Clever du hast recht hätte ich nicht drauf rumreiten sollen. SRY


    Ich habe mich vom Fachmann beraten lassen bevor ich hier wieder dazu schreibe, dass bedeutet, ich habe einen Weg den ich gehen könnte. Rechtliche Spekulationen bringen nichts ich empfehle ein Gespräch mit dem Fachmann :)


    Vorwort zum Beitrag#273:

    I know das Ebay ein andere Vertragstyp ist, mir ging es nur darum zu zeigen, dass z.B. eine fehlende Sitzheizung ein erheblicher Mangel ist.

    Sry wegen der Zusatzprodukten mir ging es nur darum zu zeigen, dass man keine Möglichkeit hatte die Serienausstattung zu customizen, sondern nur die Linie wählen kann und das es gar keine Rolle dafür spielt.


    Frisches Update meiner Erkenntnis die ich nach der Beratung ziehen konnte (bin kein Jurist):


    Der Sachverhalt ist einfach: Kann man beweisen z.B. über die runtergeladen Konfiguration (wenn der Wagen im Warenkorb ist) oder sonst wie, dass es bei der Bestellung dabei Stand und das es auch die Bestellung ist die man abgesetzt hat -> Hat man Rechtsanspruch darauf. Vertragsschluss mit Smart: Bestellbestätigung von Smart. <- Auch wenn keine Ausstattungsliste mitgeschickt wurde ! Es zählt was zum Angebot stand! Die 2. Bestellbestätigung die man bekommt ist somit nicht der Zeitpunkt zum Vertragsschluss

    Hilfe: Zeugen ggf. Jemand der die gleiche Bestellung getätigt hat der es bezeugen kann. Konfigurationsliste die man nur im Warenkorb bekommen kann. Zeigen, dass man keine Konfiguration der Linie individualisieren kann. -> Da in der Bestellbestätigung auch nur eine Linie "Premium" erwähnt ist.

    Beste und fairste Möglichkeit für mich: Mit Smart im Vorfeld sprechen ggf. Einigung/Zusage. <- Ia.

    Worst Case für mich: Am Tag der Abholung stellt man fest, es ist keine Lenkradheizung drin oder nicht benutzbar (sollte die verbaut sein). Nicht annehmen / widerrufen (wenn man online bestellt hat)<- Weil es das unkomplizierteste Recht ist ohne weitere Auflagen wie Nachbesserung etc...

    Für: Alle die bei der Bestellung noch in der Serienausstattung Interior: Lenkrad - beheizt stehen hatten.


    Ich will ja nichts schlechtes annehmen und hoffe, dass sich Smart(50% Mercedes) entsprechend verhält. Ich selbst bin auch noch am klären mit dem Support. Wenn alle Stricke reißen, kann man sicher in der Community jemanden finden der das gleiche Problem hat und es bezeugen könnte/wollte ?


    Unter diesem Vorzeichen wollte ich kein Auto kaufen ?( ich finde das Auto echt super und angenehm. Ich sag mal so wenn für 200€ die Sache erledigt wäre, wäre es mir Wurstwasser und schreibe es als Lehrgeld des Lebens ab.


    In dem Sinne hoffe ich hilft der Beitrag zur Einschätzung der Lage.

    Was steht denn in deiner Auftragsbestätigung? Das sind die dir zugesicherten Eigenschaften. Nicht das, was auf der Website steht. Der eBay Fall ist rechtlich anders zu bewerten. Du gibst ein Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages bei Smart ab, dass diese mit der Auftragsbestätigung annehmen. Bei eBay gibt der Verkäufer dieses Angebot ab, welches du annimmst. Da liegt der entscheidende Unterschied.


    Einfach in den AGB Punkt IV Abs. 1 und Punkt V Abs. 1 lesen.


    Einfach in den AGB's lesen ist es eben nicht und schon gar nicht einfach ;)


    II. Definitionen

    18. "Zusatzprodukte" sind alle Waren, die zur Verwendung mit oder für die von smart verkauften Fahrzeugen bestimmt sind und von smart oder Marketplace-Verkäufern über den smart Store verkauft werden, wie Extras (z.B. Wallboxen) und Zubehör, das für oder in Verbindung mit einem von smart verkauften Fahrzeug verwendet werden kann.


    IV Abs. 1

    1. Die Präsentation von Fahrzeugen und Zusatzprodukten von smart im smart Store stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an Sie, ein Angebot zum Kauf eines Fahrzeugs oder Zusatzprodukts abzugeben (invitatio ad offerendum).


    - > OK Angebot abgegeben auf was denn wenn es nicht die Angebotsseite ist ? Zusatzprodukte sind z.B. AHK oder ähnliches hier ist keine Rede von Ausstattung. Mir wird hier was suggeriert was es dann wohl doch nicht gibt. Sowas könnte man als Stichpunkt irreführende Werbung bezeichnen (§ 5 UWG).



    Punkt V Abs. 1

    Wenn Sie sich für den Kauf des Fahrzeugs bei smart entschieden haben, senden Wir Ihnen zunächst eine automatische Bestellzusammenfassung für Ihr Fahrzeug und/oder die Zusatzprodukte, unabhängig davon, ob Sie ein Verbraucher oder ein KMU sind. Diese Zusammenfassung stellt keine rechtsverbindliche Annahme Ihrer Bestellung dar. Die Bestellung wird erst durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail angenommen, mit der ein verbindlicher Kaufvertrag über das Fahrzeug und/oder die Zusatzprodukte geschlossen wird. Wenn Sie sich für den Kauf des Fahrzeugs bei smart entschieden haben, wird der Kaufvertrag über das Fahrzeug und/oder die Zusatzprodukte nach Abschluss von Uns gespeichert und ist über Ihren smart Account zugänglich. Die Auftragsbestätigung enthält eine Zusammenfassung des Kaufvertrags mit smart und diese AGB.