Hatten jetzt zwei mal folgendes Phänomen: Vor Schließen der Tür das Profil umgestellt, dann Tür zu. Smart geht anschließend auf das Profil des letzten Fahrers zurück und wechselt erst bei nochmaliger Umstellung in das gewünschte Profil. Quetscht mich hinter dem Lenkrad ein. Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?.
Beiträge von smartuser
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Zeichen 330.1 ist da auch aufgeführt und wird NIE erkannt.
Unserer erkennt das Ortseingangsschild durchaus teilweise und zeigt dann die 50 an - insofern ist Nie zumindest für uns nicht zutreffend. Ob er die Daten dafür aus der Kameraerkennung bekommt oder aus den Karten weiß ich nicht. Meine Frau meint gefühlt wäre es mit der Zeit und dem neuen OS besser geworden als es am Anfang war.
Was die Anwendbarkeit der VO 2021/1958 auf den #1 angeht, ergibt sich Folgendes:
Art. 6.1.a der VO 2019/2144 legt fest, dass Fahrzeuge, deren Typzulassung nach dem 6. Juli 2022 neu erfolgt, ein Intelligent Speed Assist (ISA) System aufweisen müssen.
VO 2021/1958 ergänzt VO 2019/2144 und legt die Prüfregeln für ISA fest. Auch diese VO gilt für neue Typgenehmigungen nach dem 6. Juli 2022.
Nach Annex II der VO 2019/2144 (S. 34) , in der die VO 2021/1958 genannt ist, dürfen nach dem 6. Juli 2022 keine neuen Typgenehmigungen mehr erteilt werden, wenn nicht die Voraussetzungen der VO 2021/1958 erfüllt sind. Dies ergibt sich aus dem bei der Auflistung der VO 2021/1958 in in Annex 2 der VO 2019/2144 genannten Buchstaben B, der in der Fußnote zu Annex II erläutert wird.
Nach den Angaben auf der Zulassungsbescheinigung Teil II wurde die EG-Typgenehmigung für den #1 mit der Nummer e1*2018/858*00227*01 am 9.11.2022 erteilt, d.h. nach dem 6. Juli 2022. Damit muss der #1 die Erfordernisse der VO 2021/1958 bei der Homologation erfüllt haben, denn sonst hätte die Typgenehmigung gar nicht erteilt werden dürfen. Irgendwie muss Smart es bei der Homologation also geschafft haben, die VO 2021/1958 zu erfüllen - was mich offen gesagt wundert, wenn ich die lese und dann die Erfahrungen der meisten hier gegenüberstelle. Aber EU-VO haben oft einen überraschenden Auslegungsspielraum.
Art. 3.5. der VO. erlaubt es den Herstellern, die Warnung bei Geschwindigkeitsüberschreitung optisch und akustisch, optisch und haptisch oder nur haptisch umzusetzen. Optisch und akustisch ist also nicht zwingend, aber optisch allein als Standardmodus ist auch nicht ausreichend. Wenn der #1 optisch und haptisch oder haptisch allein in diesem Punkt nicht kann, wäre optisch und akustisch in der Tat als Standardmodus verpflichtend und müsste bei jedem Neustart wieder aktiviert werden. Dann kann die akustische Warnung aber manuell deaktiviert werden. Insofern scheint mir die Tatsache, dass der #1 nach einem Neustart zwar optisch und akustisch anzeigt (was er muss) aber dann nicht bimmelt, in der Tat ein Bug (der uns hoffentlich noch lange erhalten bleibt).
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Aber die VO sagt, es müsse auf 80% der Strecke die korrekte Geschwindigkeitsbegrenzung ermittelt werden.
Anhang I, Ziffer 4.1.4.1. der VO lautet:
Die technischen Anforderungen sind erfüllt, wenn die SLIF die erfasste Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, die gleich der Geschwindigkeitsbegrenzung entsprechend den für die Prüfung verwendeten expliziten Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen ist, und zwar spätestens 2,0 Sekunden, nachdem der Bezugspunkt des Fahrzeugs das jeweilige Verkehrszeichen passiert hat. Bei einer Fahrzeuggeschwindigkeit unter 20 km/h muss dies spätestens 10 m hinter dem Bezugspunkt des Fahrzeugs erfolgen
Ziffer 4.3.2. lautet
Die Leistungskenngrößen werden wie folgt berechnet:
TP_D = (d_correct/d_total) * 100 %
Dabei ist
„d_total“ die bei der Prüfung insgesamt zurückgelegte Strecke, für die die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Verkehrszeichen gemäß Nummer 3.4.2.5.1 angezeigt wurde oder die nationale Geschwindigkeitsbegrenzung galt;
„d_correct“ die bei der Prüfung zurückgelegte Strecke, für die die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Verkehrszeichen gemäß Nummer 3.4.2.5.1 angezeigt wurde und eine der folgenden Bedingungen a, b oder c erfüllt war: Daraus folgt in der Tat, dass es wohl 80% der Strecke sein müssen. Sonderlich sinnhaft ist das für mich aber dann nicht. Wenn auf der gesamten gefahrenen Strecke nur drei Schilder stehen, ist es wohl etwas anderes als wenn da 50 Schilder stehen.
In Ziffer 4 ist auch von impliziten Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen die Rede (anders als in Ziffer 3) und das Ortsschild ist für DE auch als implizite Beschränkung in Anlage 2 der VO aufgeführt. Müsste der smart also erkennen, um die Auflagen der VO zu erfüllen.
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Da stellt sich dann die Frage, sind die 11 kW ein rein hypothetischer (Werbeversprechen) Wert, oder gibt es Fahrzeuge die das ziehen?
Maximaler Ladestrom sind 16A, macht bei 230V 3680W pro Phase. Sollten dann theoretisch 11,04 kW sein. Bei 220V wären es 10,56 kW. Davon muss man wohl Leitungsverluste abziehen, so dass ich vermute, dass die 11 kW bzw. 22 kW eher selten wirklich erreicht werden. Und die Ladeelektronik des Autos kann natürlich auch eine Rolle speilen. Last but not least: Wer garantiert uns, dass die in der Anzeige genannten kW richtig sind?
Es gibt da eine ganze Reihe von Einflussfaktoren; solange 10 KW erreicht werden, würde ich da kaum Chancen sehen, etwas zu unternehmen.
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Da würde ich widersprechen, ich denke es ist ein #1 Problem.
10 mm² bis zur Wallbox direkt aus dem Zählerschrank ohne weitere Klemmstellen dazwischen, Installation ist 2 Jahre alt, inkl. Wallbox.
In der Wallbox ist der Boost Modus aktiviert:
Gibt der Ladeelektronik des Fahrzeugs einen leicht höheren Ladestrom vor (+ 0,24 A) um Messfehler der Ladeelektronik zu kompensieren. Nur Verwenden, falls ein Fahrzeug mit einem kleineren als dem erlaubten Ladestrom lädt!
=> Selbst in dieser Kombination komme ich nicht über 10,4 kW.
Wir haben zwei BEV und auch mit dem iX1 kommen wir nicht auf mehr als 10,4 kW. Installation ist auch knapp drei Jahre alt und Kabel vom Zähler bis zur WB ohne Klemmstellen oder dgl.
auch an öffentlichen WB haben wir bislang mit dem Smart #1 nie die maximal möglichen 22 kW erreicht. Mehr als 21 kW waren es eigentlich nie.
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Eine Frage: wenn ich zu schnell fahre, dann blinkt in meinem Cockpit lediglich das Schild. Kein bimmeln, keine Nerven, nichts. Was meint ihr eigentlich?
Nach der geltenden Verordnung muss eigentlich bei jedem Start die optische und akustische Warnung aktiviert sein. Das kann man dann abschalten, muss es aber aktiv tun.
Im #1 hat Smart wohl bei der Umsetzung einen Bug; der zeigt zwar "optisch und akustisch " an, bimmelt aber nicht, wenn man es vor 1.3.2. auf nur optisch hatte. Eigentlich nicht mehr zulässig - und beim #3 bimmelt es wohl auch immer, wenn es nicht jedesmal explizit abgeschaltet wird.
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IAllerdings komme ich nie über 9,8 kW beim 3- phasigen Laden. Und oft sagt mir der Smart "Anomalie Ladesäule. Ladestecker neu anschließen oder Ladesäule wechseln". Irgendwann geht es dann und lädt dann, bis die eingestellte Grenze erreicht ist.
Wir kommen mit einer Sonnen-Wallbox bei uns auf maximal etwa 10,3 kW. Vermutlich spielt da das Alter und die Qualität der Leitungen eine Rolle. Vielleicht auch das Ladekabel selbst. Laden selbst bringt aber keine der von dir angeführten Meldungen (bis jetzt zumindest)
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Ich kann das hier gesagte komplett nachempfinden: meine Frau ist 160, ich 192 cm groß. Vor dem Update habe ich mich mit dem Aufruf des entsprechenden Profils vor Tritt auf die Bremse arrangieren können. Mit der jetzigen "Tür-zu" Lösung komme ich gar nicht klar!
Mein 5er BMW macht es vor,wie es gehen soll: Verknüpfung des jeweiligen Profils mit dem Öffnungssmittel (Schlüssel). Wäre doch mal wieder eine Update-Überraschung wert!
Kann ich nur bestätigen. Fahre seit 20 Jahren verschiedene BMW (5er, 2-er, X3, iX1), die konnten und können das alle auf die gleiche Weise über den Schlüssel.
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Derjenige welcher der Auffassung ist dass sein #1/#3 die 90/80% schafft möge sich mit mir zur Testfahrt auf der Strecke verabreden von welcher ich berichtete.
Ich wage zu bezweifeln dass es an einem Mangel meines Fahrzeugs liegt, denn die Mehrheit dessen was ich an Ursachen hatte berichten nahezu alle Foristen ja genauso
Auszug aus der VO:
"Die korrekte Geschwindigkeitsbegrenzung muss für mindestens 90 % der Gesamtstrecke und für mindestens 80 % der auf jeder der drei Straßenarten (Stadtstraßen, Außerortsstraßen sowie Autobahnen/Schnellstraßen/Straßen mit zwei getrennten Fahrbahnen) zurückgelegten Strecke ermittelt werden, zumindest für die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß Nummer 3.4.2.5.1..."
Dabei geht es, wenn ich es richtig sehe, um die Bestimmung der erfassten Geschwindigkeitsbegrenzung durch Erfassung expliziter Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen. Meiner Meinung nach ist z.B. das Ortsschild kein explizites Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen. Wenn er das nicht erkennt und nicht auf 50 umstellt, dürfte das nicht gegen die VO verstoßen. Explizite Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen (das dürften dann in der Regel die Schilder mit rotem Rand und schwarzer Zahl sein) erkennt unser #1 gefühlt schon zu 90%.
Die Ziffern 3.4.2.2.2. und 3.4.2.2.3. regeln zudem, dass
Das Verkehrszeichen weist keine signifikanten Schäden auf (z. B. verblasst, weniger rückstrahlend, verbogen, gerissen, beschädigt), die seine visuellen Eigenschaften wesentlich beeinflussen.
Darüber hinaus muss ungehinderte Sicht auf das Verkehrszeichen für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 1,0 Sekunden gegeben sein und es dürfen keine Wetterbedingungen gegeben sein, die die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen beeinträchtigen (z. B. Nebel, starker Regen, Schnee). Das heißt nichts anderes, als dass die 90 % bei idealen Bedingungen erreicht werden müssen, die im realen Leben vielleicht eher selten gegeben sind.
d)
Das Verkehrszeichen ist nicht teilweise oder vollständig verdeckt (z. B. durch Laub, Schnee oder Schmutz oder beabsichtigte Außerkraftsetzung während Straßenbauarbeiten).
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Ah okay, das ist ja doof, dass die da auch eine komplett andere SW drauf haben. Ich hätte sonst vorgeschlagen einfach mal den Originalhersteller zu fragen, aber wenn da ne ganz andere SW drauf ist hilft das natürlich nicht.
Hat evtl. die Box ein Update zwischendurch bekommen?Das Problem ist mit Smart OS 1.3.2. nicht gelöst - wie du schon vermutet hattest. Habe jetzt einmal an eine anderen Sonnen-Wallbox getestet und da hat es dem Anschein nach funktioniert. Dies läßt mich vermuten, dass es ein Softwareproblem der WB ist. Daher habe ich jetzt die Wallbox einmal komplett von der Stromversorgung genommen und dann neu gestartet. Beim nächsten Laden werde ich dann die WB nochmal testen; wenn es dann nicht funktioniert, werde ich den Druck auf Sonnen erhöhen und Sonnen auffordern, die WB zu tauschen. Das reine Überschussladen war für mich ein wesentliches Kriterium für den Kauf (neben der Integration in das Batteriesystem) und wird von Sonnen auch intensiv beworben und als Vorteil herausgestellt.