Wenn das so wäre, dann würde der in meiner näheren Umgebung so gut wie nichts erkennen. Selbst Google Maps zeigt hier teilweise die falschen Tempolimits an, da es ganz oft durch Baustellen oder Tagesabhängige Limits gibt. Der CLA verarbeitet beides.
Nun ja, ich würde denken, dass beim Vorhandensein von Schildern die tatsächliche Erkennung mit der Kamera Vorrang hat. Es geht aber in erster Linie um Situationen ohne Schilder - z.B. beim Auffahren auf die Autobahn. Und da gilt zunächst einmal, dass vorher auf der Autobahn geltende Beschränkungen durch die Einfahrt nicht aufgehoben werden. Kann der Auffahrende glaubhaft machen, dass er die Beschränkung nicht kannte, wird er wohl wegen Verbotsirrtum glimpflich davonkommen.
Ein Streckenverbot wird von dem bekannten runden Tempolimit-Schild mit der Nr. 274 (roter Rand, weißer Grund, Tempo-Ziffer in Schwarz) angezeigt. Es gilt
- bis zum Ende der Strecke (Abbiegen in eine Einmündung oder Nebenstraße ohne neues Tempolimit)
- bis zur gelben Ortstafel
- bis zu einem neuen Tempolimit
- bis zu einem Aufhebungszeichen
Könnte man daraus nicht ableiten, dass beim Auffahren auf die Autobahn eine vorher auf der Bundes- oder Landstrasse geltende Beschränkung aufgehoben sein sollte?
Das AG Herne hat sogar 2005 einmal entschieden:
Ein im Kurvenbereich einer Autobahnauffahrt aufgestelltes Streckenverbot gem. § 41 StVO Zeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) gilt auch ohne ausdrückliche Aufhebung (Zeichen 82) nicht ohne weiteres für den unmittelbar nachfolgenden Bereich der Autobahn.
Scheint mir aber eher eine Einzelfallentscheidung und nicht von einem LG oder OLG bestätigt.
Smart geht wohl auf Nummer sicher und lässt die Beschränkung generell stehen, bis ein neues Schild kommt. Erschwerend kommt hinzu, dass er das Zeichen 282 (Aufhebung aller Streckenverbote) nicht kennt.
Eine Regelung, dass Streckenverbote auf der Landstrasse ab dem AB-Schild nicht mehr gelten (wie von Andimp3 vorgeschlagen) würde in jedem Fall helfen.