Beiträge von Thomas

    Ich bringe mal einen anderen Aspekt ins Spiel. Stell dir vor, du betreibst einen Durchlauferhitzer oder eine 22kW-Wallbox. Ich gehe davon aus, dass eine ordnungsgemäße Anmeldung beim Netzbetreiber sowie eine fachgerechte Installation durch einen Elektriker, die auch dessen Zustimmung gefunden hat, erfolgt sind. Es gab keine weitere Auflage. Zusätzlich haben sowohl der Durchlauferhitzer als auch die Wallbox eine Zulassung und sind so ausgelegt, dass sie bei Bedarf (automatische Schaltung, der Betreiber hat keinen Einfluss!) auch einphasig betrieben werden können, wobei automatisch bis zu 32A auf einer Phase freigegeben werden. Nehmen wir weiter an, ein Smart #1 Pro, der ebenfalls 32A auf einer Phase verarbeiten kann und eine Zulassung hat, wird angeschlossen....


    Der arme Betreiber...


    Sind beides Szenarien, welche klar gegen die VDE Norm sprechen, aber durch den Netzbetreiber genehmigt wurden? Ausnahmen eben. Gilt für öffentliche Säulen doch genauso, welche an das übliche Netz angeschlossen werden.


    Also Netzbetreiber anfragen, Inselnetz aufbauen, aktive Regelung installieren etc. ;)

    So sieht's aus... Sprecht im Zweifel einfach mit dem Netzbetreiber was ihr vor habt und gut ist.


    Die Beschränkung auf maximal 4,6 kW bei Einphasenanschluss zielt doch am Ende des Tages darauf ab, eine übermäßige Belastung in diesem Bereich zu verhindern. Btw.: Hydraulische Durchlauferhitzer, die bis etwa 2000 weit verbreitet installiert wurden (übrigens durch KfW massiv gefördert), erzeugen auf der niedrigsten Stufe eine Schieflast von ungefähr 7,4 kW. Also wie bei einer 22kW Wallbox im 32A Einphasen-Modus. Bei der Installation in Mehrfamilienhäusern achteten Elektriker stets darauf, dass die Phasen korrekt und geordnet verbunden wurden, um die Einheitlichkeit der Phase L1 zu gewährleisten. Die Anschlüsse wurden dann von den Sanitärmonteuren mit der zusätzlichen Qualifikation für 230V/400V fachgerecht ausgeführt, wobei auf die korrekte Zuordnung der Phasen geachtet wurde. Die Frage der Schieflast war damals kaum ein Thema von Bedeutung.


    Mit der zunehmenden Ablösung von Durchlauferhitzern durch Solartechnik oder ähnliche Alternativen werden auch Leitungskapazitäten wieder verfügbar. Die Einführung einer Meldepflicht hat vor allem den Zweck, dem Netzbetreiber eine bessere Übersicht zu ermöglichen. So kann er bei geplanten Bauarbeiten rechtzeitig nötige Erweiterungen vornehmen und die Netzstabilität sichern.


    Also schaut in den TABs eures Netzbetreibers nach oder tauscht euch kurz aus, um auf Nummer sicher zu gehen. Wollte nur auf das pauschale "Nein, nicht erlaubt", "man wird sofort verhaftet", etc. eingehen ;)

    Bei mir ist hinten links auch perfekt. Meine Wallbox sitzt in der Mitte von zwei Fahrzeugen und das andere Fahrzeug hat hinten rechts. Somit war auch schnell klar, wer wo parkt. Umstecken ist damit ein Kinderspiel 😅

    Das mit der Schieflast regelt hier in Deutschland jeder VNB für sich in den TABs. Eine durchaus übliche Definition ist 20A am Hausübergabepunkt. Die bekannte VDE eben. Diese Schieflast kann am Trafohäuschen, an dem die ganze Straße hängt, ja schon wieder weg sein.


    Wenn mündlich nicht reicht, fragt doch einfach schriftlich an. Eine aktive Überwachung als PV Besitzer ist jetzt auch kein Hexenwerk.

    Kann man machen wenn man vom Netzbetreiber vor Ort "einen auf die Fresse" bekommen will. Ansonsten sollte man das tunlichst auf 4,6 kW beim einphasigen laden drosseln.


    Würde ich so nicht pauschal unterschreiben. Einfach mal beim Netzbetreiber freundlich anfragen. Bedingt durch seine PV könnte er auch was intelligentes machen, aber auf 20A wäre ja noch durch VDE abgedeckt. Was ich damit eigentlich sagen will ist, dass unsere Stadtwerke da eher lockerer ist und den Hinweis gab, alles unter 100A interessiert uns nicht.