Ich bringe mal einen anderen Aspekt ins Spiel. Stell dir vor, du betreibst einen Durchlauferhitzer oder eine 22kW-Wallbox. Ich gehe davon aus, dass eine ordnungsgemäße Anmeldung beim Netzbetreiber sowie eine fachgerechte Installation durch einen Elektriker, die auch dessen Zustimmung gefunden hat, erfolgt sind. Es gab keine weitere Auflage. Zusätzlich haben sowohl der Durchlauferhitzer als auch die Wallbox eine Zulassung und sind so ausgelegt, dass sie bei Bedarf (automatische Schaltung, der Betreiber hat keinen Einfluss!) auch einphasig betrieben werden können, wobei automatisch bis zu 32A auf einer Phase freigegeben werden. Nehmen wir weiter an, ein Smart #1 Pro, der ebenfalls 32A auf einer Phase verarbeiten kann und eine Zulassung hat, wird angeschlossen....
Der arme Betreiber...
Sind beides Szenarien, welche klar gegen die VDE Norm sprechen, aber durch den Netzbetreiber genehmigt wurden? Ausnahmen eben. Gilt für öffentliche Säulen doch genauso, welche an das übliche Netz angeschlossen werden.
Also Netzbetreiber anfragen, Inselnetz aufbauen, aktive Regelung installieren etc. ![]()