Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass er das Auto fristgerecht zurückgibt. Einfach zum Händler mit dem Auto und die Übergabe unterschreiben lassen. Den Nachweis an Smart schicken und fertig.
Lieber Paulberger,
….nun halt bitte mal die Luft an.
Es ist nicht gerade ein Pullover, den man einfach mal zurückgibt. Deshalb muss zum Schutz beider Vertragsparteien ein unabhängiger Gutachter anwesend sein.
Smart-Antwort Vom 31.08. zu meinem Widerruf:
„Wir haben die notwendigen Schritte für den Widerruf deines Kaufvertrages eingeleitet. Mache dich für die Fahrzeugrückgabe in den nächsten Tagen bereit. Dein Smart Vertriebspartner wird sich diesbezüglich in kürze kontaktieren. Bei der Rückgabe wird dein Fahrzeug von einem externen Partner begutachtet. Der bewertete Wertverlust durch Schäden und Mängel, so wie eine zu hohe Laufleistung werden in Rechnung gestellt.“
Dann folgte erst einmal wieder nichts.
Nach zwei Wochen meldete sich ein nicht zuständiger Vertriebspartner (ca. 100 km weiter entfernt).
Es entstand anschließend ein heilloses Durcheinander. Schuld für diese Verwechslung war die Smart-Zentrale.
Natürlich hätte ich das Fahrzeug sehr gern sofort zurückgegeben. Ich stand dafür bereit und ich hätte mir die weiteren Einlagerungskosten gespart. Denn das Fahrzeug wurde in den folgenden Wochen auf meine Kosten eingelagert, damit nicht noch irgendetwas daran passiert.
Ergebnis: Es wurde später ein perfekter Zustand bei der Rückgabe bestätigt.
Frage an Paulberger:
Ich habe mich doch ganz exakt so verhalten, wie es mir von Smart schriftlich mitgeteilt wurde. Wo soll dann mein Fehler sein?