Beiträge von Ilthiliel

    Ich würde mal sagen, das Du etwas voreilig warst mit der Zulassungsbeauftragung. Hier hatten ja doch einige geschrieben

    das man das erst machen soll wenn das Fahrzeug wirklich beim Händler eingetroffen ist. Das Smart Dir die Versicherung erstattet glaubst Du doch selber nicht. ;)

    Ehrlich gesagt war ich da wohl auch etwas blauäugig und hab auf den Vertriebspartner gesetzt, dessen Aussage war, dass er das Fahrzeug nicht zulassen kann/ wird, sondern dass die Zulassung durch einen Dienst erfolgt, die Verladung erst getätigt wird, wenn die Zulassung durch ist und der Smart fix und fertig bei ihm ankommt.


    Ist ja auch ok, wenn das Fahrzeug zeitnah nach erfolgreicher Zulassung verladen wird und nicht noch 2 Wochen, mit der Option auf nochmal 3 Wochen, in Zeebrugge rumsteht!


    Frag mich auch schon ein wenig, was passiert, wenn nun ein Transportschaden, ect auftritt… läuft das in dem Fall auf meine Versicherung 😳?

    Bin ehrlich gesagt ein bisschen frustriert…


    Premium Bestellung vor 5 Wochen. Bestellbestätigung und Rechnung kamen recht zügig innerhalb von 1 Woche. Bezahlung erfolgte ein Tag nach Rechnungsstellung- die Bestätigung zur Zahlung kam 3 Tage nach Überweisung.

    Zulassung erfolgte vor 13 Tagen.

    Heute kam die Rechnung der Jahresversicherung, aber keiner weiß, wo das Auto ist.

    Tatsache ist, dass es bis dato noch nicht beim Händler eingetroffen ist und der Vertriebspartner auch keine Ahnung hat, wann es eintreffen soll, oder wo sich das Fahrzeug aktuell befindet 🙄.

    Nach Telefonaten mit der Smart Hotline die Nachricht; „Herzlichen Glückwunsch, ihr Auto steht in Zeebrugge und ist für den weiteren Transport, vermutlich in den nächsten drei Wochen, vorgesehen“ 🤣🤣


    Ich bin ehrlich gesagt nicht so scharf drauf die Versicherung schon an der Backe zu haben, aber das Auto evtl erst, im worst case Fall 6 Wochen nach Zulassung und Versicherungsbeginn, zu erhalten.

    Gibts da Regelungen von Smart, dass zumindest der Versicherungszeitraum erstattet wird, wenn das Kfz dem Endkunden nicht zur Verfügung gestellt werden kann?