Leasing: Vorgaben für die Versicherung?

  • Gibt es beim Leasing hier irgendwelche Vorgaben was die Versicherung betrifft?

    Also Vollkasko ist ja klar, aber wie sieht es zum Beispiel mit Werkstattbindung aus? Kann man das machen oder ist das nicht erlaubt? Weiß das jemand? Ich konnte das nicht rauslesen.

  • Ich kann jetzt nur was zum Gewerbeleasing sagen:


    1. In Sachen Werkstatt steht dort folgendes:

    Bildschirmfoto 2023-11-08 um 07.03.15.jpg


    Ob das so rechtlich in D/EU haltbar ist weiss ich nicht, aber es wird wohl keiner mit so einem neu auf dem Markt befindlichen rollenden Computer zu AZU etc. fahren wollen.


    2. In Sachen Versicherung dies:

    Bildschirmfoto 2023-11-08 um 07.01.04.jpg

    #1 Premium in Laser Red - Eclipse Black, Smart OS v1.5.0 / 20.33.10.24174.43442

    Navi-SW 0.05.12.15.24.32.4b.10 Navi-DB N.J.A2.24.00.01.00 Hidden Features des Smart #1 - klick / Smart #1 FAQ-Thread -> klick

  • 1. In Sachen Werkstatt steht dort folgendes:

    Bildschirmfoto 2023-11-08 um 07.03.15.jpg


    Ob das so rechtlich in D/EU haltbar ist weiss ich nicht, aber es wird wohl keiner mit so einem neu auf dem Markt befindlichen rollenden Computer zu AZU etc. fahren wollen.

    Ja, ist es.


    Leasing ist wie ein Überlassungsvertrag (Miete) zu sehen.

    Daher muss man sich an die Vorgaben des überlassenden Eigentümers halten.


    Sollte beim Leasingende ein Schaden festgestellt werden, der nicht in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt instandgesetzt wurde, so kann der Wertverlust höher angesetzt werden oder sogar eine Nachbesserung in Rechnung gestellt werden.


    Ehrlicherweise wird das Thema recht selten gespielt, jedoch wäre es möglich wenn man an den "korrekten" Händler gerät.


    Daher empfehle ich immer all meinen Kunden die Leasen oder auch eine Plus3-Finanzieurng (Mit Rückkauf) keine Werkstattbindung bei der Kaskoversicherung abzuschließen.

    Smart #1 Pro 49KWh Schwarz/Lumen Yellow & Lighting Interieur

  • Klingt logisch. Vielen Dank für deine Antwort!

  • Leasing ist wie ein Überlassungsvertrag (Miete) zu sehen.

    Daher muss man sich an die Vorgaben des überlassenden Eigentümers halten.

    Schon richtig... ich hatte allerdings vergessen dazu zu schreiben dass ich das nur in Bezug auf Endverbraucher kritisch sehe. Das könnte bei Endverbrauchern von einem Gericht durchaus als überraschende AGB-Klausel gesehen werden. Ob ein solcher Fall schonmal wenigsten in einer 2. Instanz vor Gericht entscheiden wurde weiss ich nicht.


    Mit einem Kaufmann (@all: das ist im Sinne des Gesetzes jeder Selbständige und juristische Personen wie GmbH etc. sowieso) kann das selbstverständlich im Rahmen der Vertragsfreiheit vereinbart werden.

    #1 Premium in Laser Red - Eclipse Black, Smart OS v1.5.0 / 20.33.10.24174.43442

    Navi-SW 0.05.12.15.24.32.4b.10 Navi-DB N.J.A2.24.00.01.00 Hidden Features des Smart #1 - klick / Smart #1 FAQ-Thread -> klick