Nach vier Monaten überlege ich mir, vom Vertrag mit Smart zurückzutreten (= Wandlung). Neben noch nicht beseitigten oder mangelhaft beseitigten Macken an der Karosserie bestehen zusätzlich die hier bekannten Mängel mit dem Navigationssystem, der Erkennung von Tempolimits und dem AC-Laden.
Das Navigationssystem ist dysfunktional, da es oft nicht zum Ziel navigiert, sondern lediglich in die Nähe davon bzw. völlig irrsinnige Umwege plant und einen zum Abbiegen auffordert an Stellen, an denen keine Abbiegemöglichkeit besteht. Das Problem mit der richtigen Schildererkennung ist im Forum bekannt. AC-Laden funktioniert bei mir an allen bisher getesteten öffentlichen Ladestationen nur mit 5-6 A bzw. 3,2 - 4,5 kWh statt der versprochenen 22 kWh.
Ein Nachbesserungsversuch inkl. Update auf 1.2.0 brachte keine Besserung und der zweite Termin steht an. Es stellt sich nun die Frage, ob sich aus den bei mir vorhandenen Mängeln nach einem zweiten, erfolglosen Nachbesserungsversuch das Recht zum Rücktritt ableiten lässt. Gemäß ADAC muss es sich um einen gravierenden und sicherheitsrelevanten Mangel handeln. https://www.adac.de/rund-ums-f…te-bei-maengeln-neuwagen/ Kann dies hier jemand in Bezug auf die beschriebenen Mängel einordnen?