wie schauts denn aus wenn nicht online sondern beim Händler vor Ort gekauft wurde ?
Du hast nicht beim Händler vor Ort gekauft sondern lediglich dessen Computer (mit Unterstützung des Agenten) benutzt. Somit gelten, wenn Du als Privatperson gekauft hast für Dich die Regularien des Fernabsatzes.
Rechtlich gesehen ändert sich nur der Sachverhalt, dass es kein Fernabsatzgeschäft ist.
Das sehen unsere Hausjuristen anders und ich meine mich zu erinnern das es hier auch schon mindestens einen Fall gab wo die Bestellung beim Agenten gemacht und der Widerruf von Smart anstandslos akzetiert wurde.
Es wäre lediglich dann kein Fernabsatz wenn die Karre welche gekauft wird (also nicht eine Baugleiche mit anderer VIN) bei Vertragsschabschluss schon beim Händler steht und in Augenschein genommen werden konnte.