Mir schwillt eher der Kamm wenn ich 100.000 Mark (in der Umrechnung) für ein Auto ausgebe und keinen Matten bekommen. Wenn ich eine Eigentumswohnung für den Preis kaufe, erwarte ich auch dass Türen drin sind.
Smart #1 Kauf und Wartesaal - Bestellung bis Zulassung nach Lieferzeit 2023 2024
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Selbstverständlich ist es eine versuchte Nötigung ggf sogar Erpressung wenn Du drohst eine schlechte Bewertung abzugeben wenn der Händler Dir nichts kostenlos dazu gibt !
https://www.lhr-law.de/thema/m…cht/bewertungserpressung/Noch dazu ist der Händler ja nicht mal verwantwortlich für den Lieferumfang und Du hast mit dem Händler selbst in Sachen des Kaufs überhaupt keine Geschäftsbeziehung, denn den Kaufvertrag machst Du mit Smart !
Kann der Händler diese versuchte Nötigung nachweisen und zeigt es an wird Dir das ein Richter deutlich erklären.
Wenn Du eine Eigentumswohnung kaufst hast Du die wahlweise vorher besichtigt und gekauft wie gesehen oder die Leistungsbeschreibung eines Bauträgers gelesen wo drin steht ob und welche Türen enthalten sind.
Nirgends steht bei Smart dass Fußmatten zum Lieferumfang gehören - also plustere Dich einfach nicht so auf.Ich sehe hier nur einen, der sich aufplustert.
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Zudem hast du es nicht verstanden. Die schlechte Bewertung ist eine Reaktion für den nicht ehrbaren Kaufmann.
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Wieso ist der Händler kein ehrbarer Kaufmann wenn er auf Deine versuchte Nötigung/Erpressung nicht eingeht ?
Die Gerichte sehen das jedenfalls auch deutlich anders als Du.
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Ich zum Beispiel möchte keine Stoffmatten. Ich nehme immer Gummimatten, da ich oft mit verschmutzen Schuhe in Fahrzeug einsteigen muss.
Seh ich genauso. Die Gummimatten waren bei unserem Auto eine der besten Anschaffungen.
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Eins ist dabei aber klar, das fällt weder unter "Nötigung" noch "Erpressung" nach unseren geltenden Gesetzen.
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Wenn ich ein Auto für 100.000 DM kaufe, erwarte ich dass Matten drin sind. Kann sowas heute nicht mehr erwartet werden läuft anscheinend in der Wirtschaftswelt einiges schief. Wenn ich Gerichte bei einem Essenslieferservice bestelle und ich zahle dem Lieferanten kein Trinkgeld... weil ich mich drauf berufen kann, dass es nirgendswo ausgeschrieben steht, dann kann ich mit Recht erwarten, dass er mir ins Gesicht spuckt, denn das hätte ich verdient.
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Es bleibt doch jedem überlassen einen Kauf mit "Gut" oder "Schlecht" zu bewerten. Und wenn man nicht zufrieden mit seinem Einkauf ist, kann man doch auch während der Verkaufsverhandlung andeuten, dass sich etwas in der Bewertung niederschlagen wird. Es gibt doch noch freie Meinungsäußerung ohne dass gleich Drohung angenommen wird.
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Was gehört denn zum Bestellumfang dazu? Muss doch irgendwo in der Bestellung stehen. Sonst schlage ich vor bei Smart anzufragen ob Fussmatten zum Lieferumfang dazugehören. Haben doch schon einige ihre Autos bekommen. Reinhard z.B. hat doch auch Matten bekommen.
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Es bleibt doch jedem überlassen einen Kauf mit "Gut" oder "Schlecht" zu bewerten.
Es geht hier nicht um das Bewerten an sich sondern darum dass man sich versucht durch die Drohung mit einer schlechten Bewertung eine Leistung zur erpressen... dazu habe ich ja auch einen Artikel eines Volljuristen verlinkt.
Aber klar... manch aufgeplusterter Forist (damit meine ich nicht Dich), welcher mit höchster Wahrscheinlich kein Jurist ist, weiss es natürlich besser - wir sind ja im Internet.
Dank meiner seit 20 Jahren ausgeübten Tätigkeit und einigen Jahren als ehrenamtlicher (Arbeits-)Richter habe ich jedoch auf so manches eine andere Sichtweise.
Ich kann aber aus Jux und Dollerei auch mal unsere beiden hier angestellten Volljuristen fragen... die wollen auch mal wieder mit den Augen rollen ob solch eines Gehabes.