Wenn sich das noch weiter hinzieht, kann man nicht mehr von Neufahrzeugen sprechen, sondern von Lagerfahrzeugen ( und auf diese sollte es dann einen satten Rabatt geben
Träum weiter... im derzeitigen Markt kannst Du das komplett vergessen. Mal abgesehen davon sieht der BGH ein Fahrzeug bis zu 12 Monate nach Herstellung (wenn es nicht zugelassen und gefahren wurde) als Neufahrzeug an.