Und auch hier geht es einen Schritt weiter Allerdings ist mein Lieferdatum vom 19.03. auf den 08.04 gesprungen
Smart #1 Kauf und Wartesaal - Bestellung bis Zulassung nach Lieferzeit 2023 2024
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Kann mir jemand sagen, ob man Smart evtl. die Zinsen seit Zahlung des Kaufpreises und/oder die anteilige Versicherungsprämie seit Datum der Zulassung in Rechnung stellen kann?
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Ich habe dazu ein Ticket aufgemacht, allerdings bisher (seit einem Monat) trotz regelmäßiger Nachfragen keine sinnvolle Antwort bekommen:
„Es tut uns leid, dass dein Start mit deinem neuen Smart nicht reibungslos ablief. Wir werden uns deinen Fall nochmal genau anschauen und uns anschließend erneut bei dir melden.“
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Kann mir jemand sagen, ob man Smart evtl. die Zinsen seit Zahlung des Kaufpreises und/oder die anteilige Versicherungsprämie seit Datum der Zulassung in Rechnung stellen kann?
Kann ich mir nicht vorstellen, das da was kommt.
Man muss ja nicht Monate vorher bezahlen und zulassen.
Ich habe bei meinem 14 Tage vor der Abholung und erst nach der Besichtigung beim Händler bezahlt.
Zugelassen dann 4 Tage vor Abholung.
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Kann ich mir nicht vorstellen, das da was kommt.
Man muss ja nicht Monate vorher bezahlen und zulassen.
Ich habe bei meinem 14 Tage vor der Abholung und erst nach der Besichtigung beim Händler bezahlt.
Zugelassen dann 4 Tage vor Abholung.
Da hast Du Recht, aber dass sagt einem ja keiner! Wir haben ihn zugelassen, da wir geglaubt haben, er kommt ja dann wohl....der :normale" Käufer kann das nicht wissen! Und so Viele wie es hier betrifft, müsste man fast über eine Sammelklage, die auch öffentlich wirksam wäre, anstoßen!
Ein zwei Wochen wäre gerade noch in Ordnung, alles andere geht gar nicht finde ich!
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So sehe ich das auch. Ich bin es einfach gewohnt, Rechnungen zeitnah zu bezahlen und Zulassungsunterlagen im Vertrauen auf die angekündigte baldige Übergabe des Fahrzeugs zu liefern. War wohl ein Fehler. Schade.
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Hallo heute war es soweit Abholung des smart #1 pro bei unserem Händler Wackenhut in Nagold. #1 stand seit Januar beim Händler da wir die Übergabe auf März getimt hatten. Morgens um 830 weg mit unserem id.3 nach Nagold zur Abholung. Übergabe und Einweisung wurde durch eine Mitarbeiterin super detailliert durchgeführt. Smart hatte als Software die 1.3 drauf. Außer 2 kleinen Lackfehlern war der smart makellos die Fehler wurden in der Übergabe protokolliert. Fußmatten und einige kleine Gimmicks waren beim smart dabei. Die erste Fahrt führte rund 200 Kilometer nach Lörrach zur Abgabe des Id.3. Nach stop in Freiburg ging es nach Straubenhardt zurück.
Beim Laden an 300 kw von enbw hatten wir angesichts der Temperatur von 7 Grad maximal 50 kw gesehen. Das Navi gab uns Rätsel auf wollte immer wieder alternative Routen wählen warum kein Ahnung. Trotz eines Ladezustand am Ende der Fahrt von 8% und einer Restreichweite von 25 Kilometer beschleunigte der smart bergauf mit 110 km/h. Unser erstes Fazit. . Navi ist ein Rätsel . Komfortables und hochwertiges Interieur. Meine Frau war wehmütig wegen der Abgabe des Id.3 aber nach 300 Kilometer mit dem Pro begeistert von der Ausstattung und den Fahrleistungen
Die App ist noch nicht ausgereift als Beispiel er lädt gerade an einer Ladestation die App meldet aber Er wird nicht geladen
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Und so Viele wie es hier betrifft, müsste man fast über eine Sammelklage
Es gibt keine Sammelklagen in Deutschland !
Klar kannst du klagen - aber auf welcher Basis ? Soweit ich mich erinnere kommt keine Info von Smart in der Art von "Melden sie das Fahrzeug jetzt an". Es kam bei mir damals eine Mail von Kroschke das die Unterlagen jetzt da sind und dann ist es Entscheidung des Kunden wann er den Zulassungsprozess startet. Von daher, wenn es bei bei Dir nicht anders war -> selbst schuld.
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Es gibt keine Sammelklagen in Deutschland !
Klar kannst du klagen - aber auf welcher Basis ? Soweit ich mich erinnere kommt keine Info von Smart in der Art von "Melden sie das Fahrzeug jetzt an". Es kam bei mir damals eine Mail von Kroschke das die Unterlagen jetzt da sind und dann ist es Entscheidung des Kunden wann er den Zulassungsprozess startet. Von daher, wenn es bei bei Dir nicht anders war -> selbst schuld.
Wenn du meinst....
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Im ersten Teil meine ich nicht sondern weiß das - aber gerne ausführlicher für Dich:
- Der Begriff der Sammelklage bedeutet dass sich beliebig Betroffene zu einer gemeinsame Klage(gemeinschaft) zusammen finden und klagen können. Das gibt es in Deutschland nicht. Verbreitet ist sowas in den USA wo oft Anwaltskanzleien sich Betroffene suchen welche dann gemeinsam Klagen.
- In Deutschland gibt es lediglich die Musterfeststellungsklage sowie die Abhilfeklage. Hier sind klageberechtigt: deutsche Verbraucherverbände sowie vergleichbare Einrichtungen aus anderen Staaten der EU.
Zum zweiten Teil: wenn es nicht so war wie bei mir ... na dann mach und Klage. Wenn es so war wie bei mir -> Chance gleich 0, aber Du weisst das sicher besser