So,
nach einem Nickerchen, Kaffee und Kuchen geht es weiter.
Bin davon ausgegangen, dass es sich um einen Internet-Kauf einer Privatperson handelt.
03/2023 passt da erstmal nicht so ganz.
Obwohl, ein Händler kann ja auch ein "Neufahrzeug aus 2023" im Netz anbieten und dann zieht immer das Widerrufsrecht.
Wie dem auch sei, ob direkt von Smart oder vom Händler, ich hätte spätestens nach Kenntnis vom Alter des Fahrzeugs Abstand genommen, bzw. bei einem Superpreis weitere Fragen und Prüfmöglichkeiten in Anspruch genommen bzw. mir einräumen lassen.
Also, wenn das Widerrufsrecht zieht und angewendet werden soll, unverzüglich dem Verkäufer und dem Auslieferer in rechtsverbindlicher Form den Widerspruch erklären und verlangen, dass das Fahrzeug unverzüglich abgemeldet werden soll.
Die einzigen Kosten sind dann die Fahrzeugversicherung von der Anmeldung bis zur Abmeldung.