Verkehrszeichenerkennung - Geschwindigkeitsbegrenzung LIM - Tempomat bremst Smart #1 Reaktion

  • Der #1 wurde aber nach 2021 homologisiert.

    Laut ADAC gilt es für Fahrzeuge mit Homologation ab 6. Juli 2022 und alle Neuzulassungen ab 7. Juli 2024:


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    Stellt sich mir die Frage ob das Datum in COC und Fahrzeugschein (Datum der Erteilung der ECE-Nummer - 9.11.2022 bei meinem Premium) maßgeblich ist oder ggf. das (mir nicht bekannte) Datum an welchem die Homologation eingereicht wurde.

    #1 Premium in Laser Red - Eclipse Black, Smart OS v1.5.0 / 20.33.10.24174.43442

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  • Laut ADAC gilt es für Fahrzeuge mit Homologation ab 6. Juli 2022

    Oh da hatte ich das falsche Datum im Kopf :)
    Ich denke entscheidend ist das Datum an dem die Homologation erfolgt ist. Aber für Smart sollte das unerheblich sein, weil ich bezweifle, dass die sich Anfang 22 dachten ach ja ist uns alles egal wir müssen uns da ja erst ab Sommer 24 dran halten..

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    1.2.0 ... 1.3.0 ... 1.3.0a1 ... 1.3.2 ... 1.4.0 ... 1.4.1 ... 1.5.0

    - Bestellt 23.05. - Wunschtermin: 03.08. - Anlieferung Autohaus 21.08. - Zulassung: 11.09.

    - Beginn Aufbereitung: 21.09. - Auslieferung 22.09.

  • Zeichen 330.1 ist da auch aufgeführt und wird NIE erkannt.

    Unserer erkennt das Ortseingangsschild durchaus teilweise und zeigt dann die 50 an - insofern ist Nie zumindest für uns nicht zutreffend. Ob er die Daten dafür aus der Kameraerkennung bekommt oder aus den Karten weiß ich nicht. Meine Frau meint gefühlt wäre es mit der Zeit und dem neuen OS besser geworden als es am Anfang war.

    Was die Anwendbarkeit der VO 2021/1958 auf den #1 angeht, ergibt sich Folgendes:

    Art. 6.1.a der VO 2019/2144 legt fest, dass Fahrzeuge, deren Typzulassung nach dem 6. Juli 2022 neu erfolgt, ein Intelligent Speed Assist (ISA) System aufweisen müssen.

    VO 2021/1958 ergänzt VO 2019/2144 und legt die Prüfregeln für ISA fest. Auch diese VO gilt für neue Typgenehmigungen nach dem 6. Juli 2022.

    Nach Annex II der VO 2019/2144 (S. 34) , in der die VO 2021/1958 genannt ist, dürfen nach dem 6. Juli 2022 keine neuen Typgenehmigungen mehr erteilt werden, wenn nicht die Voraussetzungen der VO 2021/1958 erfüllt sind. Dies ergibt sich aus dem bei der Auflistung der VO 2021/1958 in in Annex 2 der VO 2019/2144 genannten Buchstaben B, der in der Fußnote zu Annex II erläutert wird.

    Nach den Angaben auf der Zulassungsbescheinigung Teil II wurde die EG-Typgenehmigung für den #1 mit der Nummer e1*2018/858*00227*01 am 9.11.2022 erteilt, d.h. nach dem 6. Juli 2022. Damit muss der #1 die Erfordernisse der VO 2021/1958 bei der Homologation erfüllt haben, denn sonst hätte die Typgenehmigung gar nicht erteilt werden dürfen. Irgendwie muss Smart es bei der Homologation also geschafft haben, die VO 2021/1958 zu erfüllen - was mich offen gesagt wundert, wenn ich die lese und dann die Erfahrungen der meisten hier gegenüberstelle. Aber EU-VO haben oft einen überraschenden Auslegungsspielraum.

    Art. 3.5. der VO. erlaubt es den Herstellern, die Warnung bei Geschwindigkeitsüberschreitung optisch und akustisch, optisch und haptisch oder nur haptisch umzusetzen. Optisch und akustisch ist also nicht zwingend, aber optisch allein als Standardmodus ist auch nicht ausreichend. Wenn der #1 optisch und haptisch oder haptisch allein in diesem Punkt nicht kann, wäre optisch und akustisch in der Tat als Standardmodus verpflichtend und müsste bei jedem Neustart wieder aktiviert werden. Dann kann die akustische Warnung aber manuell deaktiviert werden. Insofern scheint mir die Tatsache, dass der #1 nach einem Neustart zwar optisch und akustisch anzeigt (was er muss) aber dann nicht bimmelt, in der Tat ein Bug (der uns hoffentlich noch lange erhalten bleibt).

    Smart #1 Brabus Laser Red Metallic/Eclipse black seit 20.9.2023, smart OS 1.4.0

    BMW ix1 blaumetallic, seit April 2023

    davor BMW i3s, Hyundai Ioniq 5, Tesla Model Y, BMW 2er Active Tourer Hybrid

  • Thema teilweise (wie auch schon von tnotb666) verfehlt ;)


    1. Zeichen 330.1 ist nicht der Ortseingang sondern:


    Bildschirmfoto 2024-03-13 um 21.15.02.jpg


    Beginn der Autobahn. Das erkennt er offensichtlich ja nicht.


    2. Ich bin relativ sicher dass unsere VZE das Ortseingangs und -ausgangsschild nicht erkennt sondern die 50 km/h bzw. deren Aufhebung aus den Kartendaten holt (auch wenn das Navi nicht aktiv ist). Anders kann ich mir nicht erklären dass ich es an mehreren Ortsein/-ausfahrten immer wieder habe dass die 50 km/h (oder Aufhebung) erst 100m und mehr NACH dem Schild angezeigt werden obwohl das Schild sehr gut lesbar ist und da wo dann die Begrenzung (oder Aufhebung) angezeigt wird auch kein neues Begrenzungsschild steht was er erkannt haben könnte.


    3. Wie ist das denn bei den Homologationen ? Werden da die Fahrzeuge tatsächlich von ein EU-/Landesbehörde auf Einhaltung der Vorschriften geprüft oder werden womöglich nur eingereichte Unterlagen geprüft. In letzterem Fall würde mich nichts wundern ;) Ich sag mal nur Diesel mit illegalem Abgasreinigungs-Abschaltfenster etc. - haben komischer Weise auch alle ne Homologation erfolgreich durchlaufen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Andimp3 ()

  • Keine Ahnung ob's hier auf den 80 Seiten schon erwähnt wurde, aber bei mir ist es regelmäßig auf der Stadtautobahn falsch. Er denkt dann die Beschränkung der Ausfahrt gilt auch für die Autobahnspuren. Zeitbeschränkte 30er Zonen (mo-fr 6-18 oder 22-6) sind auch immer falsch. Mal schauen ob das in Zukunft besser wird

  • Das mit der Autobahn ist hinlänglich bekannt, solange da nicht ein Schild in Sachen Geschwindigkeit kommt behält er immer in der Anzeige das bei was zuletzt erkannt oder aus Kartendaten ermittelt wurde.

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  • Definitiv erfüllt die VZE in meinem Smart nicht die Vorgaben der zitierten VO. der Smartsupport hat mir mitgeteilt, dass die derzeitige Leistungsfähigkeit der VZE Stand der Technik sei und ich auf weitere Updates zur Verbesserung warten müsste.

    Liegt hier nun ein Fahrzeugmangel vor, der da derzeit nicht zu beheben einen Grund zur Rückabwicklung des Kaufs darstellt oder hat das Fahrzeug eigentlich eine Betriebserlaubnis, wenn die Vorgaben der VO nicht erreicht werden?

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