Auszug aus der VO:
"Die korrekte Geschwindigkeitsbegrenzung muss für mindestens 90 % der Gesamtstrecke und für mindestens 80 % der auf jeder der drei Straßenarten (Stadtstraßen, Außerortsstraßen sowie Autobahnen/Schnellstraßen/Straßen mit zwei getrennten Fahrbahnen) zurückgelegten Strecke ermittelt werden, zumindest für die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß Nummer 3.4.2.5.1..."
Dabei geht es, wenn ich es richtig sehe, um die Bestimmung der erfassten Geschwindigkeitsbegrenzung durch Erfassung expliziter Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen. Meiner Meinung nach ist z.B. das Ortsschild kein explizites Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen.
Moin zusammen. Ich hoffe, ich verstehe den post richtig: smartuser meint: Das Ortsschild sei kein Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen. Aber die VO sagt, es müsse auf 80% der Strecke die korrekte Geschwindigkeitsbegrenzung ermittelt werden. Wie auch immer das System das macht, 80% der Strecke! Nicht 80% der Schilder. Und auch nicht 80% der expliziten Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder. Die "k o r r e k t e Geschwindigkeitsbegrenzung"! Also ist "50 auf der Landstraße, wenn 100 erlaubt sind" anzeigen laut VO nicht auch o.k., weil es ja nicht zu schnell sei.. Korrekt ist korrekt. Wenn wir als Menschen anhand der Autobahnschilder oder Ortseingangsschilder erkennen können, welche Geschwindigkeitsbegrenzung für den folgenden Abschnitt gilt, erwartet die VO, dass die Automatik (d.h. optische Erkennung im Zusammenspiel mit GPS- und Kartendaten) das auch kann. In D und im europäischen Ausland. Wenn wir das nicht können, weil das Schild zugestellt ist, ist das die einzige Ausrede, die womöglich zählt und gilt dann auch für die Automatik. Kann die Automatik augenscheinlich generell die Vorgabe nicht erfüllen, Druck bei smart machen. Ist die Kamera verdreckt, sauber machen. Ist das System defekt - ausschalten, reparieren lassen. Möge uns der "#1-bug" lange erhalten bleiben. Wäre jetzt mein Senf dazu.