Fahrzeug durch Bus beschädigt

  • Von der Polizei erfährst Du selbst nie was. Man kann erst im Streitfall wenn man anwaltlich vertreten ist diesen Akteneinsicht beantragen lassen.


    Kunzmann bietet einen sehr guten Schadenservice. Das Gutachten wird von dort an die gegnerische Versicherung gesandt und je nach deren Reaktion gehts weiter. Ich werde heute mal beim Schadenservice anrufen und fragen ob die das Gutachten schon vorliegen haben - vielleicht ist es auch schon im geschäftlichen Email-Postfach (das lese ich grundsätzlich nur im Büro).

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  • schon klar, was die formelle akteneinsicht im absoluten angeht - dachte so darüber hinaus: vom verursacher selbst/dessen firma, rückfragen seitens Polizei, ....


    zuletzt sollte dann ja noch was (formelles) kommen, ob das verfahren eingestellt wird oder wie auch immer..

  • Als geschädigter hast Du auch Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, solange Dein Wagen in der Werkstatt ist (max. 14 Tage).

    Die "Entschädigungsgruppe" müsste eigentlich im Gutachten drin stehen. Mich würde interessieren, in welche Klasse der #1 einsortiert wird.

    Denn die Klassen wurden bisher nach Hubraum vergeben. Wenn es jetzt nach kW laut Fahrzeugschein geht, bekommt man eigentlich zu wenig im Vergleich zum Verbrenner,

    da die kW bei E-Autos im Fahrzeugschein ja deutlich niedriger sind (75 kW beim #1, 116 kW beim Pulse/Brabus).


    Nutzungsausfall: Wann die Versicherung zahlt
    Wer nach einem unverschuldeten Unfall sein Auto reparieren lässt, hat Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung.
    www.adac.de

    smart #1 Brabus - Laser Red Metallic - Eclipse Black

    - Bestellt 10.05.23, 08.08. Auto ist zugelassen, Abgeholt: 18.08.

  • Da wird von der Polizei nix mehr kommen.

    Die Versicherung hat dann Schaden anerkannt und begleicht den Schaden.

    Der Schädiger hat dir sonst keinen Schaden zugefügt, was anderes wäre es bei Körperverletzung. Liegt hier aber nicht vor.


    Thema Fahrerflucht, geht dich nix an. Evtl. als Zeuge da wird aber der Sachverhalt als solches schon reichen.


    Ich hätte so was vor vielen Jahren. Da ist mir einer betrunken ins abgestellte Auto gefahren und abgehauen, gab zum Glück Zeugen.

    Mein Schaden ( Totalschaden ) wurde beglichen und habe nie wieder was von gehört.

  • Deine Ausführungen waren unnötig und am (mir) angedachten vorbei!


    Es gab eingangs eine Schilderung, div. Fragmente, etc...zum "Meldeablauf"...


    Von daher wäre es interessant gewesen, wenn man die Sachverhaltsschilderung des Verursachers, also die Andere Seite auch erfahren hätte: Bei Nachbarin gewesen ff..

  • Einen direkten Kontakt zum Schadenverursacher hat es ja zu keinem Zeitpunkt gegeben. Dessen Fahrdienstleiter wollte mir am Telefon ja noch nicht einmal die Versicherung nennen wo der Bus versichert ist. Lediglich das Kennzeichen des Bus hat er mir gegeben. Wenige Minuten später hatte ich dann die Versicherungsdaten beim Zentralruf der Autoversicherer erfragt.

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