Wenn ich mich verbindlich mit dem Schädiger auf z.B. Ersatz des abgefahrenen Außenspiegels einigen konnte, brauche ich keine Polizei. Der Preis steht fest. Der Arbeitslohn kommt hinzu. (hatten wir schon)
In dem von mir geschilderten Fall hat das Gericht in Iserlohn der Fahrerin neben dem Schadensersatz eine erhebliche Geldstrafe und den befristeten Verlust des Führerscheins „aufgebrummt“.
Die laienhaft geschätzten Reparaturkosten sind meist höher. Schon der KFZ Gutachter nahm 2.500 Euro. Und: Für den Geschädigten erfolglos in der Nachbarschaft herumlaufen wird hier in NRW als Fahrerflucht bestraft.