Fahrzeug durch Bus beschädigt

  • Wenn ich mich verbindlich mit dem Schädiger auf z.B. Ersatz des abgefahrenen Außenspiegels einigen konnte, brauche ich keine Polizei. Der Preis steht fest. Der Arbeitslohn kommt hinzu. (hatten wir schon)


    In dem von mir geschilderten Fall hat das Gericht in Iserlohn der Fahrerin neben dem Schadensersatz eine erhebliche Geldstrafe und den befristeten Verlust des Führerscheins „aufgebrummt“.


    Die laienhaft geschätzten Reparaturkosten sind meist höher. Schon der KFZ Gutachter nahm 2.500 Euro. Und: Für den Geschädigten erfolglos in der Nachbarschaft herumlaufen wird hier in NRW als Fahrerflucht bestraft.

  • ...

    Mein letzter Parkrempler beim Kona ist gar nicht so lange her. Ein Zeuge hat beobachtet, wie jemand erst mein Auto angefahren, dann einfach 20 Meter weiter geparkt hat und ins Haus gegenüber gegangen ist. Der Zeuge hat dann ...

    auch ungewöhnlich - der verursacher das womöglich gar nicht bemerkt (wie hoch/umfangreich war der schaden?), ist er überhaupt ausgestiegen?

  • Wenn ich mich verbindlich mit dem Schädiger auf z.B. Ersatz des abgefahrenen Außenspiegels einigen konnte, brauche ich keine Polizei. ...


    In dem von mir geschilderten Fall hat das Gericht ...


    ...Und: Für den Geschädigten erfolglos in der Nachbarschaft herumlaufen wird hier in NRW als Fahrerflucht bestraft.

    genau. nur wie gesagt, die polizei arbeitet der sache zu: Personalienfeststellung, Fahrerermittlung, Beweissicherung,...


    ...das kann zu den ersten 2 punkten schon reichen. womit kontaktaufnahme und schadensregulierung für die eigenen Interessen erfolgt.


    wenn der verursacher aber sagt "nö" - geht es eben vor gericht erst noch weiter: würdigung der beweismittel obliegt dem richter.



    Was hat NRW im speziellen damit zu tun/anders?

    Der Verursacher ist erfolglos den Geschädigten zu finden - nun, dann eben mittels Polizei.

  • auch ungewöhnlich - der verursacher das womöglich gar nicht bemerkt (wie hoch/umfangreich war der schaden?), ist er überhaupt ausgestiegen?

    Der hat versucht hinter mir einzuparken, hat mein Kona angerempelt und dann einfach woanders geparkt.

    Er muss es definitiv gemerkt haben, war ihm anscheinend wurscht, denn seine Karre ist ein alter vergammelter Corsa.

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  • Bestimmt 7 mal in den letzten 10 Jahren, und dann aber nur 3 mal mit Polizei, bei allen anderen mit Unfallflucht.

    Damn... da wäre mir dann auch die DSGVO egal und ich würde geeignete Maßnahmen ergreifen.

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  • Die Polizei ist ja dann gekommen, hat zuerst bei mir geklingelt. Und wenn die Polizei bei mir klingelt, weiß ich schon sofort Bescheid: Der nächste Parkrempler X(

    Danach hat die Polizei natürlich über das Kennzeichen des Corsas den Halter ermittelt und ihn aus dem Haus gegenüber geholt.

    Dann wurde der Unfall aufgenommen und über die Versicherung reguliert.

    Ob der Typ noch wegen Unfallflucht dran war, weiß ich nicht. Ich habe danach nichts wieder davon gehört.

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  • Müsste eigentlich denn Straftaten müssen von den Polizeibeamten angezeigt werden - es sei denn sie wollen ihren Job gefährden.

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