Wie lange war zuvor Wartezeit auf den Kona?!
Pannenhilfe: Meldung Fehler > Störung Energiesystem < Smart #1
-
-
Danach ist der Händler schadensersatzpflichtig, falls die „Sache“ einen vom Hersteller zu verantwortenden Mangel aufweist.
Die Rechsgrundlagen scheinen Dir nicht wirklich geläufig zu sein. Zunächst einmal hat der Verkäufer (in diesem Fall identisch mit dem Hersteller bzw. dessen Europa-Tochter) das Recht zur Nachbesserung. Die Nachbesserung muss keineswegs binnen weniger Tage erfolgen und der Verkäufer ist in diesem Fall auch NICHt verpflichtet einen Ersatzwagen zu stellen !
Das beinhaltet in diesem Fall einen Leihwagen (eine Klasse unter dem #1) solange der Mangel nicht behoben ist.
Wenn Du meinst... dann benenne mal die Rechtsgrundlage.
-
Das mit dem Leihwagen für nur drei Tage ist eine Frechheit, aber leider entspricht es dem Vertrag und ist mittlerweile auch bei anderen Herstellern so.
Dies ist umso ärgerlicher, weil sich oftmals während dieser drei Tage noch nicht mal jemand um das Fahrzeug gekümmert hat. Überall fehlt es an Fachkräften und die Terminkalender sind voll.
Hier könnte man jetzt auch nochmal trefflich darüber diskutieren, wie sinnvoll der Fahrzeugkauf vor Ort beim Händler des Vertrauens ist. Ich denke schon, dass man dann als Kunde diesbezüglich in einer anderen Position ist.
-
Das mit dem Leihwagen für nur drei Tage ist eine Frechheit, aber leider entspricht es dem Vertrag und ist mittlerweile auch bei anderen Herstellern so.
Nö, das ist mehr als das Gesetz vorsieht - danach wären es nämlich 0 Tage.
-
Was das Gesetz vorsieht, ist mir in dem Fall ziemlich Schnuppe.
Ich empfinde es trotzdem als Frechheit.
-
Das kann ja sein, dass du es als Frechheit empfindest, aber du hast es so unterschrieben. Wenn dann der Fall eintritt und man sich dann beschwert, kommt es natürlich ein bisschen komisch rüber.
-
Was das Gesetz vorsieht, ist mir in dem Fall ziemlich Schnuppe.
Ich empfinde es trotzdem als Frechheit.
Du kannst ja dicke Backen machen weil Smart oder sonstwer nicht so handelt wie Du das gerne hättest. Relevant ist das allerdings nicht. Wenn ich mich recht erinnere hatten wir bei Dir solches Gebaren ja schon mal.
-
Also ich finde es tatsächlich auch eine Frechheit - Vor allem da es sich bei der Stellung eines Ersatzwagens um eine für einen Autohersteller vergleichsweise geringe Leistung handelt.
Ich würde meinen Kunden so eine Situation nicht zumuten.
-
Ich sags ja immer... das Anspruchsdenken in Deutschland weit verbreitet.
-
Wer bezahlt, darf auch Ansprüche stellen.
Wer den Ansprüchen seiner Kunden mit Gleichgültigkeit begegnet, wird wohl kaum Empfehlungen oder einen Folgeauftrag bekommen.