Alles anzeigenDeine 'Forderungsliste' kannst du denen ja schicken. Aber ich fürchte das wird SMART recht wenig interessieren. Denn zumindest was von Dir anlässlich des Fahrzeugskaufs angeschaffte Zubehörteile angeht, dürfte dies bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht relevant sein.
Dass du dir zB eine Kofferraummatte und ähnliches zugelegt hast, sollte juristisch als 'Privatvergnügen' anzusehen sein und betrifft nicht den eigentlichen Kaufgegenstand (nämlich deinen SMART). Und auf GENAU den bezieht sich ja die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Im Gegenzug wirst du dir vielmehr die gefahrenen Kilometer als sog. ersparte Aufwendungen etc. abzugsmindernd gefallen lassen müssen.
Ich sage damit übrigens nicht, dass ich das gut so finde - aber so ist es nunmal!
Sei mir nicht böse, aber bitte keine Laienberatung. Natürlich muss das Smart interessieren.
Das ich mir einen Nutzungsanteil anrechnen lassen muss, ist klar. Der berechnet sich anhand der zu erwartenden Gesamtlaufleistung der Fahrzeugklasse. Ich rechne mit 0,4% des Anschaffungspreises pro 1.000 km.
Die Formel lautet genau: Bruttokaufpreis x Anzahl gefahrener Kilometer / zu erwartende Gesamtlaufleistung. Der Nutzungsanteil des Zubehörs nach der zu erwartenden Nutzungszeit. Die wird wahrscheinlich bei 6 Jahren liegen, also 13/72tel. Eine längere Nutzungszeit werde ich nicht geltend machen.