Denke das wird eher eine KDM - die jetzigen sind ja eine Fehlkonstruktion seitens Smart.
Riss in Windschutzscheibe
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Die obere Blende über der Scheibe musste in meinem Fall NICHT getauscht werden - die haben es irgendwie zerstörungsfrei hinbekommen.
Wäre ein feiner Zug, wenn Du Deine Niederlassung preis gibst, die Kollegen dort stehen ja in Deiner Schilderung auch nicht allzu blöd da. Dann könnte meine Werkstatt mit denen Kontakt aufnehmen. Ein Erfahrungsaustausch unter den NL würde uns allen hier sicher nicht schaden.
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Richtig. Rückabwicklung des Kaufvertrages. Allerdings ist die Scheibe nur ein weiteres Puzzleteil.
Kurze Info. Nachdem ich seit Mitte Mai nichts von Smart gehört habe, kam heute Morgen eine Mail, dass man der Rückabwicklung des Kaufvertrages zustimmt. Die scheinen wirklich zu viel Geld zu haben.
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Freut mich für dich. Ich habe heute auch per Email eine Rückabwicklung beantragt nachdem der DAB Empfang aus einzelnen Bändern wieder inakzeptabel ist, das AFAS nicht zu hören ist und die VZE immer noch nicht zuverlässig funktioniert und meine Wallbox nach Ladeende immer noch auf Störung geht (und zwar nur beim Smart, andere Fahrzeuge laden problemlos). Bin gespannt
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Eigentlich bin ich mit dem #1 sehr zufrieden. Es funktioniert, bis auf die Klima, auch alles tadellos. Was mich auf die Palme bringt, ist deren Gewährleistungsabteilung. Genehmigte Arbeiten dürfen dann, nach dem die Ersatzteile geliefert wurden, doch nicht ausgeführt werden. Eigentlich dachte ich, man kontaktiert mich und bespricht, was man machen kann. Hätten die dann die 3 Teile ausgetauscht, von denen die Motorhaube schon lackiert beim Service-Partner liegt, hätte ich den Smart behalten. Mal sehen, was es jetzt wird. Bin unschlüssig.
Werde denen jetzt erstmal meine Forderungsliste schicken. Sind ja etliche Sachen nur für den #1 besorgt worden, die sie auch erstatten müssen. Dashcam, Kofferraummatte, Steinschlagschutzfolie, belederter Airbag etc. Zinsen muss ich auch noch ausrechnen.
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Müssen die das ? Zinsen klar, aber der Rest ? Gibts dazu Urteile ?
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Eigentlich bin ich mit dem #1 sehr zufrieden
Ich finde das ja stark, wie Du Dich mit smart anlegst, aber so ganz schlau werde ich aus Dir nicht. Meine ich absolut nicht böse und verfolge das mit großem Interesse. Vielleicht findet sich ja ein Weg zur allgemeinen Zufriedenheit, der auch allen anderen zusteht, die so hin- und hergerissen sind wie Du.
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Eigentlich bin ich mit dem #1 sehr zufrieden. Es funktioniert, bis auf die Klima, auch alles tadellos. Was mich auf die Palme bringt, ist deren Gewährleistungsabteilung. Genehmigte Arbeiten dürfen dann, nach dem die Ersatzteile geliefert wurden, doch nicht ausgeführt werden. Eigentlich dachte ich, man kontaktiert mich und bespricht, was man machen kann. Hätten die dann die 3 Teile ausgetauscht, von denen die Motorhaube schon lackiert beim Service-Partner liegt, hätte ich den Smart behalten. Mal sehen, was es jetzt wird. Bin unschlüssig.
Werde denen jetzt erstmal meine Forderungsliste schicken. Sind ja etliche Sachen nur für den #1 besorgt worden, die sie auch erstatten müssen. Dashcam, Kofferraummatte, Steinschlagschutzfolie, belederter Airbag etc. Zinsen muss ich auch noch ausrechnen.
Deine 'Forderungsliste' kannst du denen ja schicken. Aber ich fürchte das wird SMART recht wenig interessieren. Denn zumindest was von Dir anlässlich des Fahrzeugskaufs angeschaffte Zubehörteile angeht, dürfte dies bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht relevant sein.
Dass du dir zB eine Kofferraummatte und ähnliches zugelegt hast, sollte juristisch als 'Privatvergnügen' anzusehen sein und betrifft nicht den eigentlichen Kaufgegenstand (nämlich deinen SMART). Und auf GENAU den bezieht sich ja die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Im Gegenzug wirst du dir vielmehr die gefahrenen Kilometer als sog. ersparte Aufwendungen etc. abzugsmindernd gefallen lassen müssen.
Ich sage damit übrigens nicht, dass ich das gut so finde - aber so ist es nunmal!
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Habe mich interessehalber mal schlau gemacht: geltend gemacht werden können lediglich die NOTWENDIGEN Aufwendungen.
Dazu gehören
Dashcam, Kofferraummatte, Steinschlagschutzfolie, belederter Airbag
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.
Zumindest die Dashcam und die Kofferraummatte sollten hier übers Forum ja gut verkaufbar sein. crazyblack schreib mir doch bitte mal per PN was zur Dashcam (Hersteller, Variant, Ausstattung, EInbauaufwand und angestrebter Preis).
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Habe mich interessehalber mal schlau gemacht: geltend gemacht werden können lediglich die NOTWENDIGEN Aufwendungen.
Das ist so nicht ganz vollständig. Ich hatte mal einen Touareg, der wegen der falschen Farbe des Dachhimmels rückabgewickelt wurde. In den hatte ich nachträglich Musik und Navi einbauen lassen. Musste Volkswagen alles mit bezahlen. Just während der damaligen Auseinandersetzung kam ein diesbezügliches BGH Urteil. (VIII ZR 275/04). Natürlich muss ich mir einen Abzug für die Nutzungszeit anrechnen lassen.
Siehe auch §284 BGB.