ernsthaft - kann man das so pauschal sagen?
bei einem Unfall draußen auf der Straße mag ich das noch verstehen - hier unterschreib mal das du schuld warst....
ernsthaft - kann man das so pauschal sagen?
bei einem Unfall draußen auf der Straße mag ich das noch verstehen - hier unterschreib mal das du schuld warst....
Siehst doch dass ich das kann
Deines Erachtens nach in Deinem Business (!
Fakt ist: irgenein Geschreibsel von einer Privatperson oder einem Unternehmen niemals ein vollstreckbarer Titel.
Um den zu erlangen braucht es ein Urteil, eine notarielle Urkunde oder (bei einer Geldforderung) zumindest einen rechtsgültigen Vollstreckungsbescheid.
Vor Geicht kann das Geschreibsel der Privatperson oder des Unternehmens hilfreich sein... aber wie sagen die Juristen "kommt drauf an".
Wenn also zB Smart per Mail sagt: yo wir machen die Rückabwicklung und sich dann vor Vollzug umentscheidet musst Du Dich vor Gericht streiten um das ganze durchzusetzen.
Wenn also zB Smart per Mail sagt: yo wir machen die Rückabwicklung und sich dann vor Vollzug umentscheidet musst Du Dich vor Gericht streiten um das ganze durchzusetzen.
Ich weiß nicht, wie viele Rückabwicklungen von Fahrzeug-Kaufverträgen nach §383 BGB du bereits selbst durchgeführt hast. Ich persönlich habe 3, ohne den Smart und mehrere Prozesse zur Mängelbeseitigung durchgeführt. Kundenprozesse zu einer Rückabwicklung, die automatisch auch unsere Vertragsstellung betrafen, haben wir bestimmt hunderte erlebt. Natürlich ist ein Anerkenntnis eines Rücktritts kein vollstreckbarer Titel. Es macht aber einen erheblichen Unterschied, ob ich einen bereits anerkannten Rücktritt durchsetzen muss oder erstmal die Mängel klären lasse und ob diese einen Rücktritt überhaupt rechtfertigen. Ein Schreiben von Smart ist in diesem Sinne auch kein "Geschreibsel".
Trotzdem stimmt natürlich, vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand.
Trotzdem stimmt natürlich, vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand.
Als ehemalig ehrenamtlicher Arbeitsrichter war ich dann wohl 1/3 Gott
Hallo,
ich hab ja den #1 jetzt in der dritten Woche und ich musste fesstellen das der Parkassistent nicht funktioniert bei mir. Ich benötige ihn zwar nicht wirklich aber er soll natürlich funktionieren. Schade das es anscheinend keine Testprogramme gibt die vor Auslieferung durchgelaufen lassen werden. Denn das macht wirklich keinen guten Eindruck das man quasi kaum vom Hof ist mit dem neuen Wagen und dann gleich wieder einen Werkstatttermin machen muss! Mein Händler sagte zu mir ich sollte bitte noch das Update auf Version 1.4 abwarten da dann komplett neue Software auf dem System ist. Das werde ich erstmal so machen da ich die Funktion so nicht benötige erstmal. Alles andere scheint zum Glück zu funktionieren.
Dann hoffen wir mal das das Update was bringt in der Hinsicht.
Viele Grüße
Fred
Mein Händler sagte zu mir ich sollte bitte noch das Update auf Version 1.4 abwarten da dann komplett neue Software auf dem System ist.
Das ist totaler Quatsch....Das 1.4 update
hat damit überhaupt nichts zu tun.
Das muss auch so funktionieren.
Das sind mal wieder Ausreden um den Kunden zu vertrösten.
ich musste festellen das der Parkassistent nicht funktioniert bei mir.
Funktioniert der Parkassisten einfach nicht oder erhältst Du eine Fehlermeldung?
Funktioniert der Parkassisten einfach nicht oder erhältst Du eine Fehlermeldung?
Hallo,
ich erhalte die Meldung das der Parkassistent nicht verfügbar ist. Kameras und Einparkhilfe ansonsten geht aber. Sonst hätte ich das sicher noch auf dem Hof gemerkt.
Viele Grüße