auwei. wofür gibt es denn ein Händlernetz(?), ob solches oder simple Wartung, nie einen Kopp darum gemacht, dafür zwingend den ausliefernden Händler zu nehmen.
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Laut Smart support soll ich kommende Woche mein Angebot zur Rückabwicklung bekommen. bin gespannt.
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Laut Smart support soll ich kommende Woche mein Angebot zur Rückabwicklung bekommen. bin gespannt.
Die Antworten nicht mehr, war meine Erfahrung. Jetzt gehe ich juristisch gegen Smart vor.
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krass, hattest du eine Email bekommen, dass du ein Rücknahmeangebot erhalten sollst?
Ich habe eine Email in der steht: " ..ich stelle sicher, dass du kommende Woche ein Angebot zur Rückabwicklung erhälst..." Bei diesem Wortlaut macht eine Verzögerung doch keinen Sinnm da du damitr vor Gericht auf jeden Fall verlieren wirst.
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Bei diesem Wortlaut macht eine Verzögerung doch keinen Sinnm da du damitr vor Gericht auf jeden Fall verlieren wirst.
Das halte ich für eine gewagte Aussage. Die Ankündigung eines Angebots zur Rückabwicklung ist keine Zustimmung zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages nach §323 BGB. Das kann auch ein unglücklich formuliertes Schreiben für ein Rückkauf-Angebot sein. Strenggenommen benötigt es für die Rückabwicklung des Kaufvertrages nach §323 kein Angebot.
Meine Mail von Smart ist anders formuliert 😉
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das heißt deine LE geht auch zurück? Vielleicht kannst du mir bitte deinen Wortlaut per PN schicken? Andererseits wäre es einem Richter wahrscheinlich egal, ob etwas unglücklich formuliert ist.....
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Eigentlich sollte meine LE nicht zurück. Ich habe durch den erklärten Rücktritt eigentlich nur Druck aufbauen wollen und dachte, man setzt sich mit mir in Verbindung.
Den Richter interessiert eine Formulierung extrem. Wenn Smart nicht eindeutig den Rücktritt anerkannt hat, musst du diesen vor Gericht durchsetzen. Da kann es eben auch anders ausgehen. Habe schon viele solcher Prozesse verfolgen dürfen. Was sind da schon Kunden siegessicher in die Schlacht gezogen und kamen geschlagen zurück.
In meinem Schreiben steht, dass man den Rücktritt bedauert, diesen annimmt und nun die nächsten Schritte zur Rückabwicklung einleitet. Auch steht drin, dass man mich über meinen Smart Account informiert, sobald die Rückzahlung des Kaufpreises unterwegs ist.
Schade für mich, denn eigentlich war ich sehr zufrieden mit dem Auto. Mit Smart und der Bearbeitung der Mängel, wie mehrfach ausgeführt, leider nicht.
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Selbst wenn Smart den schriftlich oder per Email anerkannt hat und dann doch nicht will muss man ggf. den Rechtsweg beschreiten, eine einfach Willenserklärung per Mail oder Brief ist nunmal kein vollstreckbarer Titel.
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Ist aber ein ganz anderer Weg, als einen Rücktritt erstmal zu erstreiten.
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Unterm Strich gibt sich das prozessual meines Erachtens nichts.
Ich sehe ähnliches ja in meinem Business auch mit außergerichtlichen (nicht notariellen) Schuldanerkenntnissen - die sind das Papier nicht Wert auf dem sie stehen.