Smart #1 BRABUS Wartesaal - Bestellung, Zulassung und Lieferung - (Technische Probleme, welche zu Lieferverzug führen)

  • Also ich weiß gar nicht ob eine direkte Bestellung über den Händler möglich ist. Bei mir war das so:

    Ich war beim Händler und habe ihm gesagt welchen #1 ich gerne hätte.

    Ich sollte mir einen Smart-Account anlegen und als mein gesuchtes Fahrzeug verfügbar war, hat er es in meinen Warenkorb gelegt.

    Zur Kasse gehen und den Bestellablauf abschliessen musste ich ja selbst. Auch an welches Autohaus geliefert wird musste ich angeben. Habe also auch online nur mit Hilfe des Händlers bestellt.

  • Ich denke aber auch das viele Autohäuser auch keinen Bock auf dem #1 haben und es gibt ja auch viele die ihn nicht vertreiben wollten (… und die, die es müssen versuchen/ignorieren halt die Verkäufe bzw. Kümmern sich nicht so … ) vielleicht auch grade deswegen weil die dachten das es halt problematisch sein wird + durch dieses Boutique Konzept sind die Margen relativ klein und viel Kopfschmerzen besonderes am Start (Updates, Bestellungen usw. )

    Seit Anfang Juni ist das gesamte Vertriebskonzept bei Mercedes Benz (also nicht nur Smart) auf Agentur umgestellt worden. Das wird alles noch sehr spaßig...

  • Also ich weiß gar nicht ob eine direkte Bestellung über den Händler möglich ist. Bei mir war das so:

    Ich war beim Händler und habe ihm gesagt welchen #1 ich gerne hätte.

    Ich sollte mir einen Smart-Account anlegen und als mein gesuchtes Fahrzeug verfügbar war, hat er es in meinen Warenkorb gelegt.

    Zur Kasse gehen und den Bestellablauf abschliessen musste ich ja selbst. Auch an welches Autohaus geliefert wird musste ich angeben. Habe also auch online nur mit Hilfe des Händlers bestellt.

    Das ist das übliche Verfahren. Dabei bist du aber aus dem Widerrufsrecht raus.

  • Zitat AGB:


    "Wenn Sie Verbraucher sind und den Kaufvertrag über den smart Store und damit ausschließlich über Fernkommunikationsmittel und ohne die Unterstützung eines smart Vertriebspartners abgeschlossen haben, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu."

  • Zur Kasse gehen und den Bestellablauf abschliessen musste ich ja selbst. Auch an welches Autohaus geliefert wird musste ich angeben. Habe also auch online nur mit Hilfe des Händlers bestellt.

    So müsste es bei allen "Händlerbestellungen" gelaufen sein... ich würde das als Online-Kauf sehen. Ob es zu genau dieser Konstellation schon Rechtsprechung gibt weiss ich nicht.


    Aber mit Hilfe des Verkäufers und somit laut Vertragsbedingungen von Smart raus.

    Nicht alles was in einer AGB steht hält auch einer rechtlichen Überprüfung stand.


    Hier gibt es einen ähnlichen Fall und da kam es darauf an ob der Kaufvertrag vom Verkäufer online bestätigt wurde oder erst vor Ort im Autohaus bei Abholung. Da letzteres hier der Fall war sah das LG Osnabrück keinen Fernabsatz, wäre der Kaufvertrag online bestätigt worden (wie bei Smart !) wäre es im Umkehrschluss ein Fernabsatz gewesen:


    Click & Collect: Kein Fernabsatzvertrag trotz Onlinebestellung
    Da sie ein Fernabsatzgeschäft (§ 312 c Abs. 1 BGB) betreiben, haben Onlinehändler im Vergleich zu rein stationären Händlern viele zusätzliche Vorschriften zu…
    www.handelsjournal.de

    #1 Premium in Laser Red - Eclipse Black, Smart OS v1.5.0 / 20.33.10.24174.43442

    Navi-SW 0.05.12.15.24.32.4b.10 Navi-DB N.J.A2.24.00.01.00 Hidden Features des Smart #1 - klick / Smart #1 FAQ-Thread -> klick

    2 Mal editiert, zuletzt von Andimp3 ()

  • Das ist das übliche Verfahren. Dabei bist du aber aus dem Widerrufsrecht raus.

    Das ist doch Käse...wenn dem so wäre, dann dürftest Du auch keine Probefahrt mit dem Händler arrangieren...auch bei Tesla kannst Du nach der Probefahrt mit dem Händler gemeinsam die Bestellung (online) durchführen und hast dann Anspruch auf die Widerrufspflicht. Habe ich selber durchgeführt...