Wunschliste #1 - was wäre per Software / OTA Update zu ändern (Smart liest mit)

  • In welcher StVO steht das? Fahrzeugbedienung ist in der StVO ja nicht ausgeschlossen, solange man den Blick dafür nur kurz und bei passender Verkehrslage abwendet.

    Zur Rechtsfindung gerne hier nachlesen:

    https://www.verkehrsanwaelte.d…ehrend-der-fahrt-erlaubt/


    Was Du da machst ist keine Fahrzeugbedienung sondern Fahrzeugkonfiguration, was während der Fahrt vollkommen unnötig ist.


    Wie viele andere auch habe ich ne Lesebrille. Kommt aber im Auto beim Fahren halt nicht so gut, jedes mal erst die Lesebrille aufzusetzen um den Ladestand erkennen zu können.

    Während dem Auto fahren habe ich meine Fernbrille auf, für den Arbeitsplatz habe ich ein Gleitsichbrille welche speziell auf Bildschirmabstand und Abstand zu abzulesenden Dokumenten eingestellt ist.


    Dennoch kann ich mit der Fenbrille mit 3,75 Dioptrin (eher ungünstig fürs Fahrerdisplay im Smart) den SoC ablesen.


    Workaround für Dich: wenn ich nicht irre lässt sich das Energiemnu mittel Sprachbefehl aufrufen, da solltest Du dann auf jeden Fall den SoC ablesen können. MIt Sprachbefehl "Hauptmenu" kommt man zurück zur Weltkugel.

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  • Ich habe nichts anderes behauptet. Die Aktivierung der Schnelleinstellung geht schnell und lenkt auch nicht wirklich ab. Mein Display halte ich auch während der Bedienung nicht in der Hand. Bei mir ist das fest im Auto verschraubt. ;) Was ablenkt ist das große, hell leuchtende Zentraldisplay bei Dunkelheit, wenn alle Wisch- und Drückaktivitäten schon erledigt sind.

  • Du musst schon umfänglicher lesen:


    Zitat

    Die Nutzung ist aber auch dann untersagt, wenn das Medium zwar nicht in die Hand aufgenommen wird, aber die Bedienung eine zu lange Blickzuwendung erfordert

    Wenn Du nicht zu lange hinkucken musst kannst Du auch nicht geblendet werden.


    Und weiter:


    Zitat

    Wie diffizil die Sachlage sein kann, lässt sich am Urteil des OLG Karlsruhe erkennen, welches zu dem oben genannten Beschluss führte. So war ein Fahrer im Frühjahr 2019 in seinem Tesla von der Bundesstraße abgekommen und rammte hierbei mehrere Bäume und ein Straßenschild. Der Fahrzeugführer hatte während der Fahrt über Touchscreen im Auto die Intervallschaltung seiner Scheibenwischer bedient


    Liest man die weiteren Ausführungen dann sieht man dass die Rechtsexperten sich einig sind das Touchbedienung des Displays nur dann zulässig wenn diese nicht mehr Aufmerksamkeit erfordert als die Bedienung eines entsprechenden physischen Schalters. Das widerum ist hier nicht der Fall.


    Kann ja jeder machen wie er meint - aber dann bitte auch nicht über ggf. eintretende Kosequenzen meckern.

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  • Was ablenkt ist das große, hell leuchtende Zentraldisplay bei Dunkelheit, wenn alle Wisch- und Drückaktivitäten schon erledigt sind.

    Ja, das könnte den einen oder anderen stören.

    Mach mal ein Ticket bei smart auf und schreib ihnen wie man es besser machen könnte.....dient im Dunkeln der Fahrsicherheit.....da reagieren sie meistens drauf ;)

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    OTA: 1.5.0. Hello smartApp: 1.4.31

    Zulassung: 02.2024