Da ich nun nach den fast zwei Wochen immer noch kein 4G habe und immer noch die Ursoftware und die Kommunikation zwischen Smart und der Werkstatt in Hannover nicht funktioniert. Ein Ticket jagt das andere…
Habe ich nun heute einen Brief an die Geschäftsleitung nach Leinfelden geschickt und mit meinem Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen und eine Frist gesetzt.
Ich fordere Sie daher auf, die oben genannten Mängel im Rahmen Ihrer Verpflichtung zur Nachbesserung bis zum 19.05.23 auf Ihre Kosten gem. § 439 Abs. 1, Alt 1 BGB zu reparieren.
Alternativ mir ein baugleiches Fahrzeug gem, § 439 Abs. 1, Alt, 2 BGB zu liefern.
Mein Auto habe ich jetzt seit gestern schon in der Werkstatt stehen. Es sollte am selben Tag fertig werden dann hieß es sie können die Software immer noch nicht drauf spielen.
Ich hab das Auto gar nicht erst wieder geholt. Ich hab stehen lassen. Die Niederlassung ist ratlos, zuckt mit den Schultern. Und Smart versprich dir am Telefon, die tollsten Dinge…
Jetzt bin ich gespannt, ob die Geschäftsleitung beziehungsweise After Sales reagiert