Viele Händler kaufen tatsächlich so ein. Von Überweisungen aus dem Ausland wäre ich aber vorsichtig.
Warum vorsichtig, Überweisungen können doch nicht mehr zurückgeholt werden?
Habe schon 3x nach NL über Blitzüberweisung verkauft.
Viele Händler kaufen tatsächlich so ein. Von Überweisungen aus dem Ausland wäre ich aber vorsichtig.
Warum vorsichtig, Überweisungen können doch nicht mehr zurückgeholt werden?
Habe schon 3x nach NL über Blitzüberweisung verkauft.
Warum vorsichtig, Überweisungen können doch nicht mehr zurückgeholt werden?
Stimmt in der Regel schon. Weiss nicht wie das ist wenn die Überweisung von einem "geknackten" Konto kommt?
Denke mit Kaufvertrag und Vollmacht bei Abholung mit den Daten aus dem Vertrag ist man schon ziemlich sicher.
Na ja, wenn man solche Artikel liest, ist man vorsichtig.
Da ist bei allen Varianten aber nie von einer SEPA- Überweisung die Rede.
Eine gutgeschriebene SEPA-Überweisung kann nicht von der Auftraggeber-Bank zurück geholt werden.
Nun ja der „Trick“ bei den Vorabüberwesungen ist doch der, daß die Transportkosten vorab aus D gezahlt werden „müssen“, dann aber vom Käufer mit überwiesen werden sollen…..und ja auch der geforderte Preis bezahlt wird.
Einer sieht sein Geld dabei nicht wieder,….weil ja die Überweisung nicht rückgängig gemacht werden kann
Wenn ich mein Auto verkaufen will und ein Käufer vorab eine Zahlung von mir fordert, ich das auch noch mache und mich dann wundere, dass mein Geld weg ist, habe ich größere Probleme, als den Verlust des Geldes.
Da ist bei allen Varianten aber nie von einer SEPA- Überweisung die Rede.
Eine gutgeschriebene SEPA-Überweisung kann nicht von der Auftraggeber-Bank zurück geholt werden.
Das stimmt nicht uneingeschränkt.
Sollte die Überweisung von einer dritten Person kommen und diese Person sagt nachher, dass ihr Konto gehackt wurde, dann wird die Überweisung sehr wohl zurück gebucht.
Daher muss man darauf achten, dass die Überweisung tatsächlich vom Käufer kommt. Dann gibt es keine Probleme.
Da würde ich dagegen sprechen. Es gibt dann den Anspruch, dass das Geld zurück überwiesen werden muss. Aber das ist ein Anspruch, der gegebenenfalls gerichtlich durch gesetzt werden muss. Die Bank kann das nicht einfach machen. Die Auftraggeber Bank schon Mal gar nicht.
Ein Angebot kam von einem Österreicher. Der wollte auch gleich, dass ich ihn nur über seine private EMail kontaktiere nicht unter seiner mobile.de Adresse, keine Telefonnummer, beigelegt war eine schlechte Kopie eines Personalausweises. Mit dabei kam ein einseitig ausgefüllter Kaufvertrag. Die Unterschriften auf Kaufvertrag und Personalausweis wichen relativ stark voneinander ab. Kommunikation in sehr schlechtem Deutsch, obwohl lt. Ausweis gebürtig in Graz. Nach ca. 1 Woche existierte seine Mobile.de Adresse nicht mehr.
Ehrlich gesagt, mir war das zu heiß, wenn er einen Spediteur schickt zum Abholen und später behauptet, das Auto nie erhalten zu haben.
Das war jetzt mit Sicherheit kein seriöser Käufer. Diese Art von Kaufinteressenten gibt es wirklich oft. Die sortiere ich auch immer gleich aus.