Was soll er denn noch machen?
Seinen Obliegenheiten gemäß dem Leasingvetrag nachkommen wäre sicher sinnvoll.
In meinem (für Gewerbe - wird aber bei Privat nicht anders sein) steht:
Macht der Leasingnehmer das nicht und kommt es dabei zu einem Schaden beim Leasinggeber (zB wenn man 4 Jahre least und der Indstandsetzungs-/Nachbesserungsanspruch gegenüber dem Hersteller verjährt ist) haftet er gegenüber dem Leasinggeber.